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Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Das rechtswissenschaftliche Studium mit Ziel "Erste juristische Prüfung" bildet den Kern der Ausbildung an unserer Fakultät. In Deutschland ist es einer der wenigen Studiengänge, die nicht im Rahmen des sog. Bologna-Prozesses auf das Bachelor/Master-Studiensystem umgestellt wurden. Das Studium verkörpert aber auch nicht mehr das reine „Staatsexamen“, da die Abschlussnote nur noch zu 70% aus dem Ergebnis der Staatsprüfung gebildet wird. Hierbei erzielen die Freiburger Kandidatinnen und Kandidaten regelmäßig die landesweit besten Ergebnisse. Die weiteren 30% werden mittlerweile als dezentral an den Universitäten erbracht - daher die Bezeichnung "Universitätsprüfung".

An das in der Regel zehn Semester dauernde Studium schließt sich der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) an, der nach zwei Jahren mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung endet und die Tür zu den klassischen, reglementierten juristischen Berufen in Justiz und Verwaltung öffnet. Ziel der Ausbildung ist somit nach wie vor der sog. Einheitsjurist.

Das Studium ist ein Vollzeitstudium ohne Nebenfach, das sich mit den Kerngebieten des deutschen Rechts (Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht), jeweils unter Einschluss internationaler, speziell europarechtlicher Bezüge und den historisch-philosophischen Grundlagen befasst. Es gliedert sich in Pflichtfachstudium, in dessen Rahmen die Voraussetzungen für die Zulassung zur Staatsprüfung erlangt werden und Schwerpunktbereichsstudium.