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Informationen zum Promotionsverfahren

An unserer Fakultät werden herausragende Dissertationen geschrieben.

Bei Interesse an einer Promotion wenden Sie sich bitte an unsere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Institutes (https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute ).

Die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand sind in der Promotionsordnung der Fakultät geregelt, deren Neufassung am 26. Mai 2023 in Kraft getreten ist. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin kontaktieren.

 Weitere Informationen zum Erwerb des Doktorgrads:

  

Annahmeverfahren als Doktorandin oder Doktorand

 

  1. Abschluss einer schriftlichen Promotionsvereinbarung mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät

  2. Antragstellung auf Annahme als Doktorand*in - Schritt für Schritt in HISinOne:

    Beschreibung in Wiki.

    Handbuch/Ausfüllhilfe zum DOC502 für Promotionsinteressierte.

  3. Den Antrag DOC502 digital aus HISinOne über den Button „einreichen“ versenden.

    Anschließend wird der Antrag zusätzlich ausgedruckt und postalisch an das Dekanat versendet

    Bitte fügen Sie in Papierform bei:

    1. Das Zeugnis über die Erste juristische Prüfung oder über die Zweite juristische Staatsprüfung oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Studienabschluss für Juristen (im Original oder als beglaubigte Kopie).
    2. Das Formular zu laufenden oder vorausgegangenen Promotionsgesuchen und das Formular zur Angabe ob und inwieweit im Rahmen einer akademischen Prüfung, Studienabschluss- oder Zwischenprüfung oder einer Staatsprüfung eine schriftliche Arbeit eingereicht wurde, die das Thema der Dissertation in derselben oder in einer abgewandelten Form ganz oder teilweise zum Gegenstand hatte.
    3. Ein Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetz (nicht älter als 6 Monate).

      Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
      Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
      Christine Kremer
      Werthmannstraße 4
      79098 Freiburg

  4. Der Antrag mit den Anlagen wird geprüft.  Über die Annahme entscheidet der Promotionsausschuss.

  5. Unmittelbar mit Erhalt des Annahmebescheids, nehmen Sie die Immatrikulation oder Registrierung im Service Center Studium vor.

 

Rechtsverbindliche Vorgaben zum Promotionsverfahren enthält die Promotionsordnung der Fakultät.

 

Einreichen der Dissertation zur Begutachtung und Antrag auf mündliche Prüfung

 

    1. Einreichung der Dissertation zur Begutachtung

      Nach der Fertigstellung der Promotion schicken Sie ein gedrucktes Exemplar zur Begutachtung an Ihre Erstbetreuungsperson.

      Ein zweites gedrucktes Exemplar der Dissertation plus einer digitalen Fassung auf einem USB-Stick und dem Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung reichen Sie persönlich oder postalisch beim Dekanat ein.

      Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
      Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
      Christine Kremer
      Werthmannstraße 4
      79098 Freiburg

    2. Gutachten und mündliche Prüfung (Rigorosum)

      Sobald beide Gutachten erstellt sind, werden diese mit der Arbeit an das Dekanat weitergeleitet. Anschließend werden Sie schriftlich über die Noten und den nächsten Termin des Rigorosums informiert.

      Die Aushändigung der Gutachten erfolgt erst nach dem Rigorosum.

      Die Termine der jeweiligen Rigorosa finden Sie hier (siehe unter Reiter "Nächste Termine für die mündliche Doktorprüfung (Rigorosum)").

 

Rechtsverbindliche Vorgaben zum Promotionsverfahren enthält die Promotionsordnung.

 

Promotionsordnung

Die Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde in neuer Fassung am 25. Mai 2023 veröffentlicht und ist zum 26. Mai 2023 in Kraft getreten.

Doktorandinnen und Doktoranden, die zu diesem Zeitpunkt bereits zur Promotion zugelassen waren, können gemäß § 45 Abs. 2 Promotionsordnung zwischen der Anwendung der neuen Promotionsordnung und der Promotionsordnung nach der Bekanntmachung vom 18.3.2000 in der Fassung vom 11.11.2004  wählen.

 

Nächste Termine für die mündliche Doktorprüfung (Rigorosum)

 

Termine Rigorosum im Sommersemester 2024:

06. - 10. Mai 2024 (Abgabeschluss der Doktorarbeit mit Gutachten: 16. April 2024)

08. - 12. Juli 2024 (Abgabeschluss der Doktorarbeit mit Gutachten: 18. Juni 2024)

 

Termine Rigorosum im Wintersemester 2024/2025:

4. - 8. November 2024 (Abgabeschluss der Doktorarbeit mit beiden Gutachten: 16.10.2024) 

27. - 31. Januar 2025 (Abgabeschluss der Doktorarbeit mit beiden Gutachten: 08.01.2025)

Pflichtexemplare

Folgende Angaben müssen in den Pflichtexemplaren auf der Rückseite des innenliegenden Titelblattes stehen:

Name des Dekans/der Dekanin
Name des Erstgutachters/der Erstgutachterin
Name des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin
Tag/Tage der mündlichen Prüfungen
Dissertationsort (Freiburg im Breisgau)
Erscheinungsjahr

Nach Veröffentlichung der Doktorarbeit müssen acht Pflichtexemplare mit den oben genannten Angaben im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kostenfrei eingereicht werden:

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christine Kremer
Werthmannstraße 4
79085 Freiburg

 

Deutsch-Französisches Doktorandenkolleg

Das Deutsch-Französische Doktorandenkolleg zur Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht gründet auf einer Kooperation der Universität Paris 1 (Panthéon-Sorbonne), der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, der Universität Straßburg und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Mit Unterstützung der Deutsch-Französischen Hochschule will dieses Kolleg die wissenschaftliche Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden verstärken, die sich mit Themen des Öffentlichen Rechts im Europäischen Vergleich befassen. Es richtet hierfür ein deutsch-französisches Ausbildungs- und Forschungsnetzwerk ein, was insbesondere transnationale Doktorandenseminare sowie Übersetzungsworkshops organisiert und Mobilitätsbeihilfen für Studien im Ausland bereitstellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Deutsch-Französischen-Doktorandenkollegs.

 

Ombudspersonen

Ombudspersonen gemäß § 19 Abs. 1 Promotionsordnung sind gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom 9. November 2023:

Professor Dr. Dietrich Murswiek
Professor Dr. Walter Perron

 

Weitere Informationen zur Promotion

Informationen zur Betreuungskultur an der Albert-Ludwigs-Universität und zu den Rahmenbedingungen für ein gutes Betreuungsverhältnis: https://www.frs.uni-freiburg.de/de/iga/promotion/betreuungskultur

Kompass zur Guten Betreuung von Promovierenden hier

Informationen zur Forschungsförderung sowie ein umfassendes Angebot für Doktorand*innen finden Sie auf den Seiten der Freiburg Research Services (FRS) und des Graduate Centers (GraCe)

 https://www.gemeinsamer-ausschuss-der-doktorandenkonvente.uni-freiburg.de/de/nuetzliche-informationen/Welcome_document_deutsch.pdf

 

Informationen zur Immatrikulationspflicht/Pflicht zur Registrierung für Promovierende: https://www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/immatrikulation

 

Bei Fragen

Ansprechpartnerin:
Frau Christine Kremer

Telefon: +49 761 203 2145