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Allgemeine Informationen zum
Auslandsaufenthalt

 

                                            Warum und zu welchem Zweck ins Ausland gehen

Ein Auslandsaufenthalt während des rechtswissenschaftlichen Studiums bringt viele Erfahrungen und Vorteile mit sich. Die Kenntnis von ausländischen Kulturen und Lehrsystemen sind neben dem Erlernen von Fremdsprachen und dem Einblick in andere Rechtsordnungen für die juristische Ausbildung in einer globalisierten Welt von großer Bedeutung. Zudem können die im Ausland erbrachten Leistungsnachweise für das Studium an der Universität Freiburg angerechnet werden. Auch die Möglichkeit des Freiversuchs und der Notenverbesserung in der ersten juristischen Staatsprüfung bleiben trotz Auslandsaufenthalts bestehen.

Der einfachste Weg eines Aufenthaltes im europäische Ausland bietet das neue ERASMUS+ Programm. Informationen hierüber gibt es auf dieser Webseite und bei der jährlich am Anfang des Wintersemesters stattfindenden Informationsveranstaltung „Freiburger in die Welt)“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Das International Office der Universität Freiburg bietet für Freiburger Studierende einjährige Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten weltweit an. Genauere Informationen über die Bewerbungsvoraussetzungen erhalten Sie beim International Office. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, da das Bewerbungsverfahren über das ganze Jahr verteilt ist. Informationen zu fakultätsinternen, weltweiten Austauschprogrammen erhalten Sie beim Auslandsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und auf unserer Homepage.

Grundsätzlich können Sie sich einen Auslandsaufenthalt auch selbst organisieren. Seit 2010 gibt es für Kurzaufenthalte bis zu sechs Monate das PROMOS Stipendium des DAAD. Auch für andere weltweite Studienaufenthalte erteilt der DAAD Stipendien. Auf den Webseiten des DAAD können Sie sich zudem umfassend über einen Auslandsaufenthalt informieren. Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes und dessen Finanzierung erhalten Sie beim Auslandsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und auf der Homepage des International Office.

 

                                            Zeitpunkt und Dauer des Austauschs

Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich erst dann sinnvoll, wenn man über ausreichende Kenntnisse der eigenen Rechtsordnung verfügt. Daher ist eine Teilnahme an den Austauschprogrammen der Universität und der Fakultät nicht vor Erwerb der Zwischenprüfung möglich. Der Erasmusaustausch der Fakultät sowie der fakultätsinterne Argentinienaustausch finden hauptsächlich zum Wintersemester statt, so dass sich ein Auslandsjahr nach dem vierten oder nach dem sechsten Semester anbietet. Die Austauschprogramme der Universität finden zum Teil zum Sommersemester statt (z.B. mit Neuseeland/Australien). In diesem Fall ist ein Auslandsjahr nach dem fünften Semester zu empfehlen.

Die Dauer der Austauschprogramme beträgt in der Regel neun bis zehn Monate.

Bewerbungen für ein einzelnes Auslandssemester sind nicht möglich. Sollten nach Abschluss des Verfahrens noch Restplätze übrig sein, werden diese Anfang April auf unserer Homepage unter "Aktuelles" bekanntgegeben. Ihre Vergabe erfolgt nach dem "First come - first served" Prinzip. Im Rahmen dieser Restplatzvergabe können sich Studierende für ein Semester melden.

 

                                            Die Vorteile des ERASMUS+Programms

Den einfachsten Weg ins europäische Ausland zu gelangen bietet das neue ERASMUS+ Programm an. ERASMUS+ ist die Bezeichnung des europäischen Austauschprogramms für Hochschulen und bildet einen Teilbereich des europäischen Bildungsprogramms LLP (LIFELONG LEARNING). Die Vorteile des Programms sind:

  • Abgesehen von kleineren Beträgen, die in der Art und Höhe mit unseren Sozial- und Verwaltungsgebühren vergleichbar sind, fallen für ERASMUS+ Studierende an der Partneruniversität im Ausland keine Studiengebühren an.
  • Während des Auslandsaufenthaltes können sich ERASMUS+ Studierende an der Universität Freiburg im Studentensekretariat beurlauben lassen, so dass, abgesehen von den Verwaltungsgebühren, keine Studien- und Sozialgebühren bezahlt werden müssen.
  • Zahlreiche Partneruniversitäten fordern als Zulassungsbedingung ein festgelegtes Sprachniveau. Dies ist von den Studierenden nachzuweisen.
  • Während der Dauer des Aufenthaltes erhalten ERASMUS+Studierende ein Teilstipendium, auch Mobilitätszuschuss genannt. Dieser staffelt sich nach Ländergruppen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des EU-Büros.
  • Nach Erhalt eines Austauschplatzes über die Rechtswissenschaftliche Fakultätder Universität Freiburg, erfolgt die Bewerbung an der Partneruniversität in einem vereinfachten Verfahren. Sie werden offiziell durch Ihre Freiburger Auslandskoordination an der ausländischen Partnerhochschule nominiert.
  • ERASMUS+Studierende werden sowohl an der Heimatuniversität als auch an der Partneruniversität durch Fachkoordinatoren beraten und betreut. Das Auslandsbüro steht Ihnen während des gesamten Jahres mit persönlicher Betreuung per E-Mail und Telefon zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie regelmäßig wichtige Informationen per Rundmail.
  • Die Partneruniversitäten bieten den ausländischen Austauschstudierenden meist passende Unterkünfte an – i.d.R. in Wohnheimen – oder helfen bei der Zimmersuche. Die Kosten für die Unterbringung sind von den ERASMUS+ Studierenden selbst zu tragen.

Für allgemeine Informationen zum ERASMUS+Programm oder zu weiteren europäischen Förderungsprogrammen der Universität Freiburg ist die Abteilung für Angelegenheiten der EU zuständig. Ansprechpartner ist Herr Eckelt (Institutional Coordinator).

 

                                            Anrechnung von im Ausland erbrachter Leistungen

Für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen als Ersatz für einen hinsichtlich der Staatsprüfung zulassungsrelevanten Inlandsschein (Grundlagenschein, Seminar, Großer Übungsschein, Interdisziplinäre Schlüsselqualifikation) ist nach § 9 Abs. 5 JAPrO die juristische Fakultät zuständig, an der der Studierende im Zeitpunkt der Antragsstellung eingeschrieben ist. Der Antrag ist nach der Rückkehr aus dem Ausland bei der Studienfachberatung des Dekanats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu stellen (siehe Informationen zur Anerkennung). Bei konkreten Fragen im Bezug auf die Anerkennung ausländischer Studienleistungen als Inlandsschein, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Der für die Erste juristische Staatsprüfung erforderliche Nachweis der Fremdsprachenkompetenz ist gemäß § 9 IV JAPrO auch durch ein Semester eines fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Auslandsstudiums möglich.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen für die universitäre Schwerpunkt-bereichsprüfung werden in § 8a der Studien- und Prüfungsordnung (StPrO) der Universität Freiburg festgelegt und sind in einem Merkblatt zusammengefasst. Der Antrag ist nach der Rückkehr aus dem Ausland beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu stellen.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

 

                                            Auslandsstudium und Freiversuch / Notenverbesserung

Maßgeblich sind die jeweiligen Voraussetzungen des Bundeslandes, in welchem Sie sich zur Ersten juristischen Staatsprüfung anmelden.

Die im Ausland verbrachten Semester werden unter folgenden Voraussetzungen nicht bei der Berechnung der Semesterzahl für die Freiversuchs- bzw. Notenverbesserungsregel in der Ersten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg berücksichtigt:

  • Immatrikulation an einer Universität im Ausland
  • Beurlaubung durch die Universität im Inland
  • Rechtswissenschaftliches Studium im Ausland
  • Erwerb eines Leistungsnachweises im ausländischen Recht je Semester

Die genauen Voraussetzungen sind auf einem Hinweisblatt des Landesjustizprüfungsamts Baden-Württemberg zusammengefasst. Bitte berücksichtigen Sie die zu erfüllenden Voraussetzungen bei der Wahl Ihres Studienplans an der ausländischen Universität. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesjustizprüfungsamt. Der Antrag zur Freiversuchsunschädlichkeit von Auslandssemestern kann auch vor dem Zulassungsverfahren zur Ersten juristischen Staatsprüfung und somit direkt nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck "Angaben zu den Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Freiversuchsregelung" des Landesjustizprüfungsamtes; Bescheinigungen und Unterlagen müssen bei einer Vorab-Antragsstellung nur in Kopie vorgelegt werden.

 

                                            Links rund um das Thema "Warum im Ausland studieren?"

www.zeit.de/studium/uni-leben/2010-03/interview-auslandsstudium