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LL.M. im Ausland

 

Die Gründe für ein LL.M.-Studium im Ausland sind vielfältig. Auslandserfahrungen mit Bezug zu einem anderen Rechtssystem sind nicht nur eine persönliche Bereicheurng, sondern aufgrund der zunehmenden Internationalisierung des Rechts auch von fachlichem Mehrwert. Das Studium selbst bietet die Möglichkeit  den individuellen Interessen gerecht zu werden und beinhaltet im Unterschied zum herkömmlichen Studium einen höheren Praxisbezug mit der entsprechenden gewünschten Spezialisierung.

Mit dem Nachweis der neu erlangten bzw. vertieften Fremdsprachen- und Rechtskenntnissen wird nicht nur die Attraktivität für potentielle Arbeitgeber gesteigert, sondern möglicherweise auch der Grundstein für eine wissenschaftliche Karriere gelegt.

 

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Auch möchten wir Sie auf folgende weitere Möglichkeiten aufmerksam machen, mittels fakultätsinterner Kooperationen einen Auslandsaufenthalt zu verbringen:

  • Herr Prof. Dr. Haltern bietet in Zusammenarbeit mit der University of Conneticut einen Platz in deren LL.M.-Programm mit dazugehörigem Stipedium an, das ab dem fünften Semester begonnen werden kann. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Auslandsbüros unter "Outgoings" sowie hier.
  • über den Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Bu ist es möglich einen 6 bis 12 monatigen Aufenthalt in China an eine der Kooperationsuniversitäten zu verbringen und Lehrveranstaltungen in englischer und chinesischer Sprache zu besuchen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

 

Für einen LL.M. im Ausland wäre es zudem nötig ein beglaubigtes Transcript of Records vom Auslandsbüro ausstellen zu lassen. Laden Sie hierzu folgende Dokumente herunter und schicken Sie sie per E-Mail an international@jura.uni-freiburg.de.