Qualitätsziele der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Studium und Lehre
Für die traditionsreiche Gründungsfakultät der Albert-Ludwigs-Universität steht der Studiengang mit dem Abschluss „Erste juristische Prüfung“ seit jeher im Zentrum aller Anstrengungen. Als Professionsstudiengang, der im Kern mit einer Staatsprüfung abschließt, wird das rechtwissenschaftliche Studium stark von den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben geprägt, welche auch den Rahmen für Studium und Lehre vorgeben. Bestehende Handlungsspielräume nutzen wir umso stärker zur Ausgestaltung der Lehre, um einen selbstständigen und reflektierten Umgang mit Recht zu vermitteln.
Darüber hinaus bilden die historischen, ökonomischen, sozialen und theoretischen Grundlagen sowie die internationalen und rechtsvergleichenden Dimensionen des Rechts den Ausgangspunkt forschungsorientierter Lehre. Mit dieser Forschungsorientierung begleitet und gestaltet die Fakultät auch die aktuelle Rechtsentwicklung im Bereich des Wirtschaftsrechts, der Digitalisierung und technischen Innovation, der zivilen Sicherheit, des Klima- und Umweltschutzes sowie der internationalen und europäischen Integration. Insgesamt soll den Studierenden das notwendige Rüstzeug für die Bewältigung der Aufgaben vermittelt werden, die sich Juristinnen und Juristen in einer dynamischen Welt stellen.
Die grundlegende Fach- und Methodenkompetenz wie der Gutachtenstil wird zunächst in den Vorlesungen und den begleitenden Arbeitsgemeinschaften vermittelt; Präsenzlehre ist unabdingbar für den Lernerfolg. Zusätzlich werden Workshops zur guten wissenschaftlichen Praxis in der Studieneingangsphase sowie in der Vertiefungsphase des Schwerpunktstudiums angeboten. Grundlagenfächer und Schlüsselqualifikationen vermitteln inter- und transdisziplinäre Kompetenzen. Daneben fördern Zusatzangebote wie der deutsch-französische Doppelmaster-Studiengang mit Straßburg, das anglo-amerikanische Gastprofessorenprogramm mit der Harvard Law School und zahlreiche Moot Courts Sprach- und interkulturelle Kompetenzen. Der hohe Mobilitätsgrad von Studierenden und Lehrenden ist ein Markenzeichen unserer Fakultät. Studienangebote für ausländische Studierende ergänzen das Angebot, namentlich der EUCOR-Master-Studiengang sowie der Magister-Aufbaustudiengang (LL.M.). Zudem wird Diversität und Gleichberechtigung in der Fakultät gelebt, besonders durch Justitia Mentoring – ein Programm, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Ausgangschancen junger Juristinnen für ein gleichberechtigtes Berufsleben durch individuelle Betreuung und Beratung zu verbessern.
Da der Schwerpunkt des Studienangebots auf dem Rechtsstudium mit dem Abschluss „Erste juristische Prüfung“ liegt, steht die Lehre der staatsprüfungsrelevanten Fächer und die Vermittlung der für den erfolgreichen Abschluss erforderlichen Kompetenzen im Vordergrund. Hierfür ist uns die hohe didaktische Qualifikation der Lehrenden ein zentrales Anliegen. Lehre, Forschung und Praxis sind in allen Phasen des Studiums eng verbunden, da zahlreiche Lehrende ihre eigenen Forschungsergebnisse und Praxistätigkeit (z.B. als Richterinnen und Richter) in den Unterricht einfließen lassen. Die Beteiligung von Praktikerinnen und Praktikern ist fester Bestandteil von Studium und Lehre.