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Prof. Dr. Joseph H. Kaiser

Joseph H. Kaiser (12.04.1921 bis 19.11.1998) wurde im Jahr 1955 auf einen Lehrstuhl für Deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Kirchenrecht an die Freiburger Universität berufen, den er bis zum Jahre 1989 innehatte. Zu seinen besonderen Fachgebieten gehörte neben dem Völkerrecht auch das sich entwickelnde Europarecht, dem er sich beispielsweise auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1964 mit einem Vortrag über die "Bewahrung und Veränderung demokratischer Verfassungsstruktur in den internationalen Gemeinschaften" widmete. Daneben hatten u.a. die von ihm herausgegebenen sechs Bände zur "Planung" großen Einfluss auf Wissenschaft und Praxis.

 

Jürgen Becker, Nachruf Joseph H. Kaiser, AöR 124 (1999), S. 305-307.