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Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde

Ernst-Wolfgang Böckenförde (19.09.1930 bis 24.02.2019) lehrte von 1977 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1995 an der Albert-Ludwigs-Universität. Mit einem eigenen Fundament auch in Geschichte und Philosophie gehörte er zu den einflussreichsten Staatsrechtslehrern der frühen Bundesrepublik. Zugleich stieß er wichtige Debatten in der katholischen Kirche an. 1983 wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt, auf dessen Rechtsprechung er tiefgreifend einwirkte. Als Berichterstatter nahm er maßgeblichen Einfluss etwa auf das Asylrecht, und seine Theorie der Legitimationsketten prägt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundsatz der Demokratie bis heute. Seine Amtszeit endete 1996. Weit über die juristische Fachwelt hinaus bekannt ist das sog. Böckenförde-Diktum: "Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist." 

 

Rolf Grawert/Bernhard Schlink/Rainer Wahl/Joachim Wieland (Hrsg.), Offene Staatlichkeit. Festschrift für Ernst-Wolfgang Böckenförde zum 65. Geburtstag, 1995.

Johannes Masing/Bernhard Schlink/Ralf Poscher/Andreas Voßkuhle/Hans Langendörfer/Frieder Büchler/Heinhard Steiger/Hans Maier/Klaus Rennert/Heinrich Meier, Erinnerungen an Ernst-Wolfgang Böckenförde, DER STAAT 58 (2019), S. 435-484.