Promotion
An unserer Fakultät werden herausragende Dissertationen geschrieben.
Bei Interesse an einer Promotion wenden Sie sich bitte an unsere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Institutes (https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute ).
Die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand sind in der Promotionsordnung der Fakultät geregelt, deren Neufassung am 26. Mai 2023 in Kraft getreten ist. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin kontaktieren.
Weitere Informationen zum Erwerb des Doktorgrads:
Informationen zum Promotionsverfahren und zu den erforderlichen Anträgen
Folgende Verfahrensschritte sind zu beachten:
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Abschluss einer schriftlichen Promotionsvereinbarung mit einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin der Fakultät
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Registrierung in HISinOne als Promotionsinteressierte/r (Formular 501)
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Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand beim Promotionsausschuss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen Anlagen postalisch zu übersenden an:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christine Kremer
Werthmannstraße 4
79098 Freiburg -
Nach Erhalt des Annahmebescheids: Immatrikulation oder Registrierung beim Service Center Studium
- Die Annahme als Doktorand/Doktorandin ist nach der neuen Promotionsordnung fünf Jahre gültig (siehe § 4 Abs. 2 PromO). Ein Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig beim Dekanat zu stellen.
- Nach Fertigstellung der Dissertation kann der Antrag auf Zulassung zur mündlichen Doktorprüfung (Rigorosum) gestellt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin des Rigorosums postalisch im Dekanat eingegangen sein:
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christine Kremer
Werthmannstraße 4
79098 Freiburg
Rechtsverbindliche Vorgaben zum Promotionsverfahren enthält die Promotionsordnung der Fakultät.
Promotionsordnung
Die Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde in neuer Fassung am 25. Mai 2023 veröffentlicht und ist zum 26. Mai 2023 in Kraft getreten.
Doktorandinnen und Doktoranden, die zu diesem Zeitpunkt bereits zur Promotion zugelassen waren, können gemäß § 45 Abs. 2 Promotionsordnung zwischen der Anwendung der neuen Promotionsordnung und der Promotionsordnung nach der Bekanntmachung vom 18.3.2000 in der Fassung vom 11.11.2004 wählen.
Nächste Termine für die mündliche Doktorprüfung (Rigorosum)
Termine Rigorosum im Sommersemester 2023:
08. - 10. Mai 2023 (Abgabetermin der Doktorarbeit mit Gutachten: 18. April 2023)
10. - 12. Juli 2023 (Abgabetermin der Doktorarbeit mit Gutachten: 20. Juni 2023)
Termine Rigorosum im Wintersemester 2023/2024:
6. - 10. November 2023 (Abgabetermin der Doktorarbeit mit beiden Gutachten bis spätestens 18.10.2023)
29. Januar - 2. Februar 2024 (Abgabetermin der Doktorarbeit mit beiden Gutachten bis spätestens 09.01.2024)
Pflichtexemplare
Folgende Angaben müssen in den Pflichtexemplaren auf der Rückseite des innenliegenden Titelblattes stehen:
Name des Dekans/der Dekanin
Name des Erstgutachters/der Erstgutachterin
Name des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin
Tag/Tage der mündlichen Prüfungen
Dissertationsort (Freiburg im Breisgau)
Erscheinungsjahr
Nach Veröffentlichung der Doktorarbeit müssen acht Pflichtexemplare mit den oben genannten Angaben im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kostenfrei eingereicht werden:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christine Kremer
Werthmannstraße 4
79085 Freiburg
Deutsch-Französisches Doktorandenkolleg
Das Deutsch-Französische Doktorandenkolleg zur Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht gründet auf einer Kooperation der Universität Paris 1 (Panthéon-Sorbonne), der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, der Universität Straßburg und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Mit Unterstützung der Deutsch-Französischen Hochschule will dieses Kolleg die wissenschaftliche Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden verstärken, die sich mit Themen des Öffentlichen Rechts im Europäischen Vergleich befassen. Es richtet hierfür ein deutsch-französisches Ausbildungs- und Forschungsnetzwerk ein, was insbesondere transnationale Doktorandenseminare sowie Übersetzungsworkshops organisiert und Mobilitätsbeihilfen für Studien im Ausland bereitstellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Deutsch-Französischen-Doktorandenkollegs.
Ombudspersonen
Ombudspersonen gemäß § 19 Abs. 1 Promotionsordnung sind gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom 9. November 2023:
Professor Dr. Dietrich Murswiek
Professor Dr. Walter Perron
Weitere Informationen zur Promotion
Informationen zur Betreuungskultur an der Albert-Ludwigs-Universität und zu den Rahmenbedingungen für ein gutes Betreuungsverhältnis: https://www.frs.uni-freiburg.de/de/iga/promotion/betreuungskultur
Kompass zur Guten Betreuung von Promovierenden hier
Informationen zur Forschungsförderung finden Sie auf den Seiten der Freiburg Research Services (FRS) sowie der Internationalen Graduiertenakademie (IGA): https://www.gemeinsamer-ausschuss-der-doktorandenkonvente.uni-freiburg.de/de/nuetzliche-informationen/Welcome_document_deutsch.pdf
Informationen zur Immatrikulationspflicht/Pflicht zur Registrierung für Promovierende: https://www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/immatrikulation
Bei Fragen
Ansprechpartnerin:
Frau Christine Kremer
christine.kremer@jura.uni-freiburg.de
Telefon: +49 761 203 2145