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Ziele und Zielgruppen

 

Ziele

Justitia

Chancen und Vorbilder: Justitia Mentoring hat es sich zur Aufgabe gemacht, individuelle Betreuung zu ermöglichen und Vorbilder zu schaffen, um die Ausgangschancen für ein gleichberechtigtes Berufsleben zu verbessern. Dabei richtet sich das Programm fachspezifisch an Studierende der Rechtswissenschaften. Diese werden frühzeitig in Profilbildung und Karriereplanung unterstützt, um ihre Chancen zu verbessern und Vorbilder zu stärken.

Obschon die Idee der Gerechtigkeit und des Rechts in der Mythologie durch eine Frau verkörpert wurde – Justitia ist die altrömische Göttin der Gerechtigkeit und ziert als Sinnbild irdischer Gerechtigkeit auch heute noch viele Gerichtsgebäude –, fehlt es angehenden Jurist*innen oft an Vorbildern. Trotz hoher Qualifikation und großem Engagement sind Frauen, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgender und agender Menschen in vielen Bereichen des Berufslebens unterrepräsentiert bzw. schlechter bezahlt. Das ist auch in den Rechtswissenschaften der Fall.


Frauen* in juristischen Führungspositionen sind trotz gleicher Qualifikation seltener zu finden. An der juristischen Fakultät der Universität Freiburg sind etwas mehr als die Hälfte der Studierenden Frauen* (WS 2018/19), im wissenschaftlichen Dienst findet sich aber nur noch ein Anteil von 35,7%, bei den Professuren sinkt er auf 16,7% (Quelle: Statistik-Web Uni Freiburg). In der Justiz sind 44% der Landesrichter*innen und 46% der Landesstaatsanwält*innen, aber nur 29 % der Bundesrichter*innen und 32% der Bundesstaatsanwält*innen Frauen* (Quelle: Bundesamt der Justiz). 

Auch in Bezug auf die Gehalts-Frage hängen die Waagschalen noch schief. Mit Blick auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2014 zum sog. Gender Pay Gap ist festzustellen, dass gerade im akademischen Bereich sowie in Führungspositionen eine Gehaltsdifferenz von bis zu 30 Prozent noch immer besteht.

Die Albert-Ludwigs-Universität war die erste Hochschule in Deutschland, die Frauen* zum Studium zuließ, die erste Frauen*beauftragte wurde 1988 ernannt. Seitdem sind viele Programme angelaufen und Schritte unternommen worden, um Frauen*förderung zu realisieren. Justitia Mentoring, einst rein ehrenamtlich von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen* aufgebaut, leistet einen Beitrag zum Gesamtkonzept der Universität und wird als modellhafte Gleichstellungsmaßnahme im Instrumentenkasten der DFG geführt. Landes- und bundesweit ist Justitia Mentoring mittlerweile ein Begriff für funktionierendes Mentoring und dient als Vorbild für Initiativen an anderen Universitäten, beispielsweise an der Uni Bonn.

 

 

Zielgruppen

Justitia Mentoring richtet sich fachspezifisch an alle Frauen, intergeschlechtliche, nicht-binäre, transgender und agender Menschen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Durch das Programm werden Studierende der Rechtswissenschaften frühzeitig bei der Berufs- und Karriereplanung unterstützt, um so ihre Berufschancen zu verbessern. Justitia Mentoring bietet Anleitung für die Ausarbeitung eines individuellen Profils und ein zielgerichtetes Studium. Dadurch soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Präsenz von Frauen* in Führungspositionen und im wissenschaftlichen Bereich entsprechend zu erhöhen.

Mit dem neu eingerichteten Forschungsforum wendet sich das Programm nunmehr verstärkt auch an Doktorand*innen und Habilitand*innen. In den Jahren 2013 bis 2016 betrug der Anteil der Frauen*, die ihre Promotion abschlossen, noch immer lediglich 1/3. Bei den Habilitationen – deren Anzahl in diesem Zeitraum insgesamt nur knapp zweistellig ist – stellen Frauen* etwa 30%. Das Forschungsforum soll gezielt den Aufbau von (wissenschaftlichen) Netzwerken unterstützen und einen Raum für die Präsentation und Diskussion eigener Forschungsvorhaben bieten.

Größere Veranstaltungen wie Vorträge oder die jährliche Auftaktveranstaltung im Wintersemester sind fakultätsöffentlich. Alle Fakultätsmitglieder sind herzlich willkommen.