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Finanzierung

Förderungen und Stipendien

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Doppelmasters bis zu zehn Monate lang mit 300 € monatlich während der Auslandsphase in Straßburg. Darüber hinaus erhalten die Studierenden der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eine Erasmus+-Förderung in Höhe von aktuell 390 € monatlich für die gesamte Zeit in Straßburg. Diese Stipendien sind kombinierbar mit BAföG, dem Deutschlandstipendium und den Stipendien der Begabtenförderungswerke. Mit der Aufnahme eines Wohnsitzes in Frankreich sind die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Doppelmasters zudem berechtigt, Wohngeld (CAF) beim französischen Staat zu beantragen. Nähe Informationen dazu erhalten die Studierenden auf einem gesonderten Informationsblatt nach der Aufnahme in den Studiengang.

 

Kosten

Aufgrund der für den Doppelmaster abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung der Universitäten Freiburg und Straßburg sind die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Doppelmasters von Studiengebühren während der Auslandsphase in Straßburg freigestellt. Der Beitrag für das Studierendenwerk in Freiburg ist auch während der beiden Semester in Straßburg zu entrichten, allerdings nur in der für Urlaubssemester reduzierten Höhe. Einmalig fallen zudem 159 € für den Jahreskurs zur englischen Rechtsterminologie in Straßburg an. Weitere Informationen dazu erhalten die Studierenden nach Aufnahme in das Programm in Straßburg.