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Bewerbung

 

Bewerbungsvoraussetzungen

Für die Bewerbung ohne abgeschlossenes erstes Staatsexamen

  • Abschluss von mindestens 3. Fachsemestern im juristischen Staatsexamensstudiengang
  • Die universitäre Examensvorbereitung wurde noch nicht begonnen
  • Kenntnisse der französischen Sprache Niveau B2 (Nachweis nicht älter als zwei Jahre)
  • Abschluss der französischen Rechtsterminologie und Besuch der französischen Rechtsschule (gewünscht)

Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für die spätere Verleihung der LL.M-Titel ist, dass Sie das Programm erfolgreich absolviert haben.

Für die Bewerbung mit abgeschlossenem ersten Staatsexamen

  • Abschluss der Ersten juristischen Prüfung mit einer Gesamtnote von mindestens 6,5 Punkten oder eines rechtswissenschaftlichen oder gleichwertigen Bachelorstudiengangs mit einem Leistungsumfang von mindestens 180 ECTS-Punkten und einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5
  • Lehrveranstaltungen zum französischen Recht im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten
  • Kenntnisse der französischen Sprache Niveau C1 (Nachweis nicht älter als zwei Jahre)

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien für die Bewerbung sind:

  • die Gesamtnote des Hochschulabschlusses bzw. der Zwischenprüfungsnoten
  • das Motivationsschreiben
  • die Französischkenntnisse
  • das Vorstellungsgespräch

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren findet in zwei Stufen statt. Zunächst wird anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Rangliste aufgrund der Auswahlkriterien Gesamtnote, Motivationsschreiben und Französischkenntnisse gebildet. Die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden dann zu einem Vorstellungsgespräch in deutscher und französischer Sprache eingeladen, in dem sie ihre Motivation für das Masterprogramm darlegen sollen.

Bewerbungsunterlagen und -frist

1. Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes erstes Staatsexamen müssen folgende Unterlagen einreichen:

      • einen Scan des Abiturzeugnisses
      • eine Übersicht aller Studien- und Prüfungsleistungen
      • einen Scan geeigneter Nachweise über Französischkenntnisse (nicht älter als zwei Jahre)
      • einen tabellarischen Lebenslauf
      • ein Motivationsschreiben (höchstens 3 DIN-A4-Seiten mit Eigenhändigkeitserklärung)

     

    Die Unterlagen sind zwischen dem 1. März 2024 und dem 15. März 2024 über HisInOne einzureichen. Hierfür loggen Sie sich ein und wählen im Reiter "Studienangebot" das Feld "Studienbewerbung" aus. Die Bewerbung erfolgt für einen Studienbeginn im WS 2024/25. Der Studiengang heißt "Deutsch-Französisches Recht - Master of Laws (LL.M.)".

    Bewerber*innen, die über keinen Account verfügen wählen auf der Startseite das Feld "Bewerber/innen". Die notwendigen Schritte zur Erstellung eines Accounts werden dort erläutert.

    Sollten während des Bewerbungsprozesses Probleme auftreten, wenden Sie sich gerne per Email an Frau Willmann vom Auslandsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (international@jura.uni-freiburg.de).

     

    2. Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem ersten Hochschulabschluss müssen folgende Unterlagen einreichen:

        • eine amtlich beglaubigte Kopie des ersten Hochschulabschlusses
        • eine Übersicht aller Studien- und Prüfungsleistungen
        • eine beglaubigte Kopie der Nachweise über Französischkenntnisse (nicht älter als zwei Jahre)
        • einen tabellarischen Lebenslauf
        • ein Motivationsschreiben (höchstens 3 DIN-A4-Seiten mit Eigenhändigkeitserklärung)

       

      Die Unterlagen sind zwischen dem 15. April 2024 und dem 31. Mai 2024 über ein Onlineportal einzureichen.
      Am 15. April 2024 wird hier bis spätestens 15 Uhr ein Link hinzugefügt, über den Sie die Bewerbungsplattform erreichen.

      Zur Bewerbung werden ausdrücklich auch Examenskandidatinnen und -kandidaten aufgefordert, die bisher nur den schriftlichen Teil der Ersten juristischen Prüfung absolviert haben. Die Endnote kann mit Abschluss der mündlichen Prüfung nachgereicht werden.

      Rechtliche Grundlagen