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Bewerbung

 

Bewerbungsvoraussetzungen

Für das Kontaktstudium

  • Abschluss von mindestens 3. Fachsemestern im juristischen Staatsexamensstudiengang
  • Die universitäre Examensvorbereitung wurde noch nicht begonnen
  • Kenntnisse der französischen Sprache Niveau B2/C1 (Nachweis nicht älter als zwei Jahre)
  • Abschluss der französischen Rechtsterminologie und Besuch der französischen Rechtsschule (gewünscht)

Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für die spätere Verleihung der LL.M-Titel ist, dass Sie das Programm erfolgreich absolviert haben und eine Staatsexamensnote von mindestens 6,5 Punkten erreicht haben.

 

Für die Bewerbung mit abgeschlossenem ersten Staatsexamen

  • Abschluss der Ersten juristischen Prüfung mit einer Gesamtnote von mindestens 6,5 Punkten oder eines rechtswissenschaftlichen oder gleichwertigen Bachelorstudiengangs mit einem Leistungsumfang von mindestens 180 ECTS-Punkten und einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5
  • Lehrveranstaltungen zum französischen Recht im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten
  • Kenntnisse der französischen Sprache Niveau C1 (Nachweis nicht älter als zwei Jahre)

 

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien für die Bewerbung sind:

  • die Gesamtnote des Hochschulabschlusses bzw. der Zwischenprüfungsnoten
  • das Motivationsschreiben
  • die Französischkenntnisse
  • das Vorstellungsgespräch

 

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren findet in zwei Stufen statt. Zunächst wird anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Rangliste aufgrund der Auswahlkriterien Gesamtnote, Motivationsschreiben und Französischkenntnisse gebildet. Die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden dann zu einem Vorstellungsgespräch in deutscher und französischer Sprache eingeladen, in dem sie ihre Motivation für das Masterprogramm darlegen sollen.

 

Bewerbungsunterlagen und -frist

1. Bewerberinnen und Bewerber für das Kontaktstudium müssen folgende Unterlagen einreichen:

      • einen Antrag auf Zulassung zum Kontaktstudium
      • einen Scan des Abiturzeugnisses
      • eine Übersicht aller Studien- und Prüfungsleistungen
      • einen Scan geeigneter Nachweise über Französischkenntnisse (nicht älter als zwei Jahre)
      • einen tabellarischen Lebenslauf ein Motivationsschreiben (höchstens 3 DIN-A4-Seiten mit Eigenhändigkeitserklärung)

     

    Die Unterlagen sind bis zum 28. Februar 2023 per Post an:

    Prof. Dr. Matthias Jestaedt
    Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie
    Abteilung 3 (Rechtstheorie)
    Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
    79085 Freiburg im Breisgau

    zu senden oder persönlich am Lehrstuhl abzugeben.

    Achtung: Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss die Bewerbung per Post oder persönlich am Lehrstuhl erfolgen!

     

    2. Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem ersten Hochschulabschluss müssen folgende Unterlagen einreichen:

        • einen Antrag auf Zulassung zum Studiengang Master of Laws
        • eine amtlich beglaubigte Kopie des ersten Hochschulabschlusses
        • eine Übersicht aller Studien- und Prüfungsleistungen
        • eine beglaubigte Kopie der Nachweise über Französischkenntnisse (nicht älter als zwei Jahre)
        • einen tabellarischen Lebenslauf ein Motivationsschreiben (höchstens 3 DIN-A4-Seiten mit Eigenhändigkeitserklärung)

       

      Die Unterlagen sind bis zum 31. Mai 2023 per Post an:

      Prof. Dr. Matthias Jestaedt
      Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie
      Abteilung 3 (Rechtstheorie)
      Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
      79085 Freiburg im Breisgau

      zu senden oder persönlich am Lehrstuhl abzugeben.

      Achtung: Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss die Bewerbung per Post oder persönlich am Lehrstuhl erfolgen!

      Zur Bewerbung werden ausdrücklich auch Examenskandidatinnen und -kandidaten aufgefordert, die bisher nur den schriftlichen Teil der Ersten juristischen Prüfung absolviert haben. Die Endnote kann mit Abschluss der mündlichen Prüfung nachgereicht werden.

       

      Rechtliche Grundlagen