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Bewerbungsaufruf für die Teilnahme am VGH-Moot-Court 2024

Der Moot-Court-Fall ist die Hausarbeit, die für die Übung in diesem Sommersemester gestellt wurde. Teams der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Tübingen treten in einer simulierten Gerichtsverhandlung vor der obersten Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg gegeneinander an. Die finale Verhandlung wird im kommenden Sommer am 15. Juli in Mannheim unter der Leitung des VGH-Präsidenten Professor Dr. Malte Graßhof stattfinden.
Darauf werden die Freiburger Studierenden intensiv vorbereitet und beraten von Professor Klement und seinem Lehrstuhlteam sowie der „Freiburger Richterbank“ mit dem Vizepräsidenten des VG Freiburg Dr. Wilfried Holz, Rechtsanwalt Professor Dr. Torsten Heilshorn und Professor Dr. Rüdiger Engel. Ein Praktiker-Coaching mit der Freiburger Kanzlei Heilshorn Mock Edelbluth sowie eine Einführungsveranstaltung und ein Final-Coaching mit Anwälten der Kanzlei GleissLutz (Stuttgart) runden das Programm ab. Die Freiburger Vorrunde steht einem größeren Studierendenkreis offen; das Finalteam in Mannheim wird aus vier Teilnehmern und etwa vier „Ersatzspielern“ bestehen. 

Bewerbungen für eine Teilnahme beim VGH Moot-Court sind bis zum 16. Mai um 12:00 Uhr möglich. Es wird eine Informationsveranstaltung im Anschluss an die Rückgabe der Hausarbeit am 14. Mai um 16 Uhr (Hörsaal Fahnenbergplatz) geben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Moot-Courts.


Kontakt: Wiss. Mitarbeiterin Sophie Lilienthal und Prof. Dr. Jan Henrik Klement (vghmootcourt@jura.uni-freiburg.de)