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VGH-MootCourt "Öffentliches Recht in Baden-Württemberg"

Das Freiburger Team beim VGH-MC 2021Der VGH-MootCourt "Öffentliches Recht in Baden-Württemberg" wurde im Jahr 2012 ins Leben gerufen und findet seitdem jährlich im Sommersemester statt. Er wird durchgeführt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Kooperation und mit Unterstützung des Landesjustizprüfungsamts, der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Tübingen sowie des Deutschen AnwaltVereins, Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Verwaltungsrecht im DAV, Landesgruppe Baden-Württemberg.

Teams der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Tübingen treten in einer simulierten Gerichtsverhandlung vor der obersten Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg gegeneinander an. Grundlage des VGH-MootCourt ist der zuvor an allen teilnehmenden Fakultäten im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene zur Bearbeitung gestellte Hausarbeitssachverhalt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des VGH Baden-Württemberg.

 

Ablauf

  • In der vorlesungsfreien Zeit vor dem jeweiligen Sommersemester wird der Sachverhalt des MootCourt-Falls als Hausarbeitssachverhalt zur Bearbeitung gestellt.
  • Nach Rückgabe und Besprechung der Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene - üblicherweise Ende Mai - werden aus allen eingegangenen Bewerbungen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Vorrunde am Verwaltungsgericht Freiburg ausgewählt.
  • Im Juni bereiten sich die Teilnehmenden in 2er-Teams selbstständig auf die Vorrunde vor. Dabei erhalten sie Feedback und Anregungen, auch in Form einer Probeverhandlung, von dem Betreuungsteam sowie von Alumni des Freiburger MootCourt-Teams. In die Vorbereitungsphase fällt auch ein Coaching-Besuch bei einer im Öffentlichen Recht erfahrenen und renommierten Freiburger Rechtsanwaltskanzlei.
  • Bei der Vorrunde am Verwaltungsgericht Freiburg Ende Juni/Anfang Juli stellen sich die 2er-Teams der Generalprobe durch eine aus erfahrenen Praktikern aus Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung besetzte Jury, die über die Auswahl des Finalteams entscheidet und allen Teilnehmenden weiteres wertvolles Feedback gibt.
  • Die vier in der Vorrunde ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereiten sich als 4er-Team weiter vor. Sie vertreten die Fakultät am Montag,den 15. Juli 2024 bei der Finalrunde vor dem VGH Baden-Württemberg in Mannheim nach Maßgabe der Verfahrensordnung.

 

Vorteile einer Teilnahme am VGH-MootCourt

  • Praxiserfahrung: Die Teilnahme am VGH-MootCourt ist eine hervorragende Möglichkeit, theoretische Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht sowie im Verwaltungsprozessrecht frühzeitig in einem Team anwaltsorientiert zur Anwendung bringen zu können und dabei wertvolle erste Erfahrungen für die spätere berufliche Tätigkeit zu sammeln.
  • Schlüsselqualifikation: Die anwaltliche Perspektive, sowohl aus Kläger- als auch aus Beklagtensicht, und das Debattieren vor Gericht schulen die rhetorischen und kreativen Fähigkeiten der Teilnehmenden. Daher ist auch eine Anrechnung der Teilnahme am VGH-MootCourt als Schlüsselqualifikation im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO möglich.
  • Vertiefung: Durch die längerfristige eingehende Beschäftigung mit dem Fall, den stetigen Austausch und das Feedback seitens des Betreuungsteams und der Richterbank in Vor- und Finalrunde werden Fachkenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht sowie im Verwaltungsprozessrecht erweitert und vertieft.
  • Netzwerk: Der VGH-MootCourt bietet einen idealen Rahmen, um Kontakte zum betreuenden Institut, zu Studierenden der drei anderen teilnehmenden Fakultäten mit besonderem Interesse am Öffentlichen Recht sowie zu erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern im Verwaltungsrecht zu knüpfen.
  • Effizienz: Gegenüber anderen Moot Courts ist der erforderliche Zeitaufwand verhältnismäßig gering, da das Ausarbeiten der Falllösung bereits im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene erfolgt ist und keine zusätzlichen Schriftsätze gefordert werden. Die Teilnahme ist dadurch auch neben dem laufenden Studienbetrieb im Sommersemester gut zu bewältigen.

 

Bewerben Sie sich gerne auch unabhängig von einer Teilnahme an der Übung für
Fortgeschrittene auch im kommenden Jahr! Die Einzelheiten zumBewerbungsverfahren werden zu Beginn des kommenden Wintersemesters auf dieser Seite veröffentlicht werden.

 

Kontakt

Wir beantworten gerne alle weiteren Fragen zur Teilnahme am VGH-MootCourt.

Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail an: vghmootcourt [at] jura.uni-freiburg.de