Sie sind hier: Startseite Sandra Probe Doppelmaster Probe

Doppelmaster Probe

DFH Logo 

Dies ist ein von der DFH geförderter Studiengang

Mit zunehmender Europäisierung werden Kenntnisse anderer Rechtsordnungen und ein sicherer Umgang mit den europäischen Sprachen immer wichtiger. Gerade die französische Sprache, die eine der beiden Verhandlungssprachen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist, nimmt hier eine überragend wichtige Rolle ein. Für eine Karriere auf internationalem Parkett ist das Französische so gut wie unverzichtbar. 


Der Studiengang Master of Laws Deutsch-Französisches Recht bietet die einzigartige Chance, in einer der Herzkammern Europas, in unmittelbarer Nähe zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zum Europäischen Parlament, zu studieren und europäische Luft zu atmen. Gemeinsam mit zehn Studierenden der Université de Strasbourg durchlaufen die zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ein zweijähriges Masterprogramm in Straßburg und in Freiburg, mit dessen Abschluss sie in Straßburg einen Master 2 und in Freiburg einen LL.M erwerben. Mit den zwölf „mention“ in Straßburg und den zehn Schwerpunktbereichen in Freiburg können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Spezialisierung in der gesamten Bandbreite der juristischen Fächer erwerben. In ihrer Masterarbeit erlangen die Studierenden einen vertieften Einblick in die wissenschaftliche Arbeit im deutsch-französischen Rechtsvergleich oder erleben in einem Masterpraktikum eine der vielfältigen Möglichkeiten der Arbeit in internationalen Organisationen, Kanzleien oder Einrichtungen.

 

Bewerbungsvoraussetzungen

Für das Kontaktstudium

  • Abschluss von mindestens 3. Fachsemestern im juristischen Staatsexamensstudiengang
  • Die universitäre Examensvorbereitung wurde noch nicht begonnen
  • Kenntnisse der französischen Sprache Niveau B2/C1
  • Abschluss der französischen Rechtsterminologie und Besuch der französischen Rechtsschule (gewünscht)

Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für die spätere Verleihung der LL.M-Titel ist, dass Sie das Programm erfolgreich absolviert haben und eine Staatsexamensnote von mindestens 6,5 Punkten erreicht haben.

 

Für die Bewerbung mit abgeschlossenem ersten Staatsexamen

  • Abschluss der Ersten juristischen Prüfung mit einer Gesamtnote von mindestens 6,5 Punkten oder eines rechtswissenschaftlichen oder gleichwertigen Bachelorstudiengangs mit einem Leistungsumfang von mindestens 180 ECTS-Punkten und einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5
  • Lehrveranstaltungen zum französischen Recht im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten
  • Kenntnisse der französischen Sprache Niveau C1

 

Auswahlkriterien und -verfahren

Auswahlkriterien für die Bewerbung sind:

  • die Gesamtnote des Hochschulabschlusses bzw. der Zwischenprüfungsnoten
  • das Motivationsschreibendie Französischkenntnisse
  • das Vorstellungsgespräch

 

Das Auswahlverfahren findet in zwei Stufen statt. Zunächst wird anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Rangliste aufgrund der Auswahlkriterien Gesamtnote, Motivationsschreiben und Französischkenntnisse gebildet. Die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden dann zu einem Vorstellungsgespräch in deutscher und französischer Sprache eingeladen, in dem sie ihre Motivation für das Masterprogramm darlegen sollen.

 

 

Bewerbungsunterlagen und -frist

1. Bewerberinnen und Bewerber für das Kontaktstudium müssen folgende Unterlagen einreichen:

      • einen Antrag auf Zulassung zum Kontaktstudium
      • einen Scan des Abiturzeugnisseseine Übersicht aller Studien- und Prüfungsleistungeneinen Scan ge
      • eigneter Nachweise über Französischkenntnisse
      • einen tabellarischen Lebenslauf ein Motivationsschreiben (höchstens 3 DIN-A4-Seiten mit Eigenhändigkeitserklärung)

    Die Unterlagen sind in einem einzigen pdf-Dokument bis zum 28. Februar 2020 an: dt-frz-Recht[at]jura.uni-freiburg.de zu senden.

    2. Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem ersten Hochschulabschluss müssen folgende Unterlagen einreichen:

        • einen Antrag auf Zulassung zum Studiengang Master of Laws
        • eine amtlich beglaubigte Kopie des ersten Hochschulabschlusses
        • eine Übersicht aller Studien- und Prüfungsleistungen
        • eine beglaubigte Kopie der Nachweise über Französischkenntnisse
        • einen tabellarischen Lebenslauf ein Motivationsschreiben (höchstens 3 DIN-A4-Seiten mit Eigenhändigkeitserklärung)

      Die Unterlagen sind bis zum 31. Mai 2020 an das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Albert-Ludwigs-Universität, Werthmannstraße 4, 79098 Freiburg und in einem pdf-Dokument an dt-frz-Recht[at]jura.uni-freiburg.de zu senden.

      Zur Bewerbung werden ausdrücklich auch Examenskandidatinnen und -kandidaten aufgefordert, die bisher nur den schriftlichen Teil der Ersten juristischen Prüfung absolviert haben. Die Endnote kann mit Abschluss der mündlichen Prüfung nachgereicht werden.

       

      Dokumente und weiterführende Informationen

       

      Kontakt

      Bei Fragen zur Bewerbung und Administrativem:

       

      Programmkoordinatorin:

      Charlotte Willmann

      0049 761 203 2185

      international@jura.uni-freiburg.de

       

      Zu Inhalten des Studiums:

       

      Wissenschaftliche Mitarbeiterin 

      Sabine Klostermann

      0049 761 203 79806

      dt-frz-Recht@jura.uni-freiburg.de

       

      Programmbeauftragter

      Prof. Dr. Matthias Jestaedt

      0049 761 203 79800

      matthias.jestaedt@jura.uni-freiburg.de

       

      Während des Aufenthalts in Straßburg:

       

      Programmbeauftrage:

      Prof. Dr. Catherine Haguenau-Moizard

      0033 368858564

      haguenaumoizard@unista.fr

       

      Programmkoordinator:

      Nenad Karganovic

      0033 368858824

      droit-erasmus@unista.fr