Sie sind hier: Startseite Outgoings

Outgoings

 

Übersicht Outgoings EUCOR Übersicht Outgoing Erasmus+ Übersicht Outgoings FaPa Übersicht Outgoings CUPL

 

 

Übersicht Outgoings Praktikum Europa

Übersicht Outgoings Europa Übersicht Outgoings Weltweit

 

 

Übersicht Outgoings Weltweit Praktikum

Übersicht Outgoings Europa LL.M. Übersicht Outgoings EUCOR-Master Übersicht Outgoings Weltweit LL.M. Übersicht Outgoings Freemover

  

Allgemeine Informationen zum
Auslandsaufenthalt

 

Weltweit – gute Gründe für einen Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt während des rechtswissenschaftlichen Studiums bringt viele Erfahrungen und Vorteile mit sich – sowohl in persönlicher als auch in fachlicher Hinsicht. Die Kenntnis von ausländischen Kulturen und Lehrsystemen sind neben dem Erlernen von Fremdsprachen und dem Einblick in andere Rechtsordnungen für die juristische Ausbildung in einer globalisierten Welt von großer Bedeutung. Zudem können die im Ausland erbrachten Leistungsnachweise für das Studium an der Universität Freiburg angerechnet werden. Auch die Möglichkeit des Freiversuchs und der Notenverbesserung in der ersten juristischen Staatsprüfung bleiben trotz Auslandsaufenthalts bestehen.

Natürlich bringt ein Auslandsaufenthalt neben den erlernten fachlichen Kompetenzen auch eine unbezahlbare persönliche Bereicherung mit sich. 

Ehemalige Outgoings schreiben hierzu in Ihren Erfahrungsberichten:

„Ich habe mich während dieses Jahres weiterentwickelt und viele Ideen für mögliche Berufswünsche bekommen.“

„Dieser Auslandsaufenthalt hat mir wieder neue Facetten von mir selbst gezeigt und die Erfahrungen und Erlebnisse, die ich hier gewinnen durfte, werden mich lebenslang begleiten“

„Als besonders bereichernd habe ich den Austausch mit Studierenden aus ganz Europa empfunden“ 

„Es ließ mich auch ein Stück weit reifer und erwachsener werden“ 

„Ich würde mich jederzeit wieder für diesen Austausch bewerben.“ 

Jura-Studierende haben mehrere Möglichkeiten über die Rechtswissenschaftliche Fakultät ins Ausland zu gehen. Neben der großen Bandbreite an ERASMUS+-Partnerschaften, werden ebenso Überseeaufenthalte mit unseren Fakultätspartnerschaften oder dem Programm der CUPL angeboten. Auch die Masterprogramme LL.M und EUCOR sowie der Deutsch-Französische Doppelmaster sind Bestandteile des Auslands-Angebotes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. 

Per Mausklick über das Outgoing-Menü erfahren Sie mehr über die einzelnen Programme. 

Sollte trotz des großen Angebotes nicht das Richtige für Sie dabei sein, gibt es auch die Möglichkeit sich beim International Office über die einjährigen und weltweiten Auslandsaufenthalte zu informieren, welche von der Universität Freiburg für Freiburger Studierende angeboten werden. 

Bei detaillierten Fragen rund um die Auslandsaufenthalte der juristischen Fakultät laden wir Sie gerne dazu ein unsere Sprechstunden zu besuchen.

 

Was bieten wir an?

Wir bieten eine breite Auswahl an unterschiedlichen Programmen innerhalb und außerhalb Europas an. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, um den für Sie passenden Auslandsaufenthalt zu entdecken:

Erasmus+
Mit dem Erasmus+ Programm können Sie an einer unserer 45 europäischen Partneruniversitäten studieren.

Fakultätspartnerschaften
Im Rahmen der Fakultätspartnerschaften ist ein Auslandsaufenthalt an einer unserer sieben Partneruniversitäten in Argentinien, Brasilien, Chile, China und Japan möglich.

LL.M. Studium an der UConn
Wir bieten die Möglichkeit, bereits während ihres Studiums ein LL.M. Studium in einem von fünf Spezialisierungsgebieten an der University of Conneticut Law School zu absolvieren.

Doppelmaster im Deutsch-Französischen Recht
In diesem Programm haben Sie die Chance, sowohl an der Universität Freiburg als auch an der Universität Strasbourg studieren und einen Master 2 in Frankreich, sowie einen LL.M. in Deutschland erwerben.

EUCOR (-Master)
In Kooperation mit der Universität Basel und der Universität Strasbourg ist es in diesem speziellen Studiengang möglich, drei akademische Master-Grade in Deutschland, Frankreich und der Schweiz zu erwerben.

Studium an der CUPL
Das Chinesisch-Deutsche Institut für Rechtswissenschaften an der Chinese University for Politics and Law bietet die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt in Peking zu verbringen und tiefe Einblicke in das chinesische Recht zu bekommen.

Neben diesen Programmen beraten wir sie außerdem umfassend zu Praktika im Ausland, weiteren LL.M. Studiengängen im Ausland sowie als Freemover!

 

Zeitpunkt und Dauer des Aufenthaltes

Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich erst dann sinnvoll, wenn man über ausreichende Kenntnisse der eigenen Rechtsordnung verfügt. Daher ist eine Teilnahme an den Austauschprogrammen erst nach dem Erwerb der Zwischenprüfung möglich. Der Erasmusaustausch der Fakultät sowie der fakultätsinterne Argentinienaustausch finden hauptsächlich zum Wintersemester statt, so dass sich ein Auslandsjahr nach dem vierten oder nach dem sechsten Semester anbietet.

Grundsätzlich wird ein ganzjähriger Auslandsaufenthalt empfohlen. 

 

Sprachkenntnisse

Der Erwerb der Zwischenprüfung bildet gemeinsam mit den bereits vorhandenen Sprachkenntnissen die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung. Ein Auslandsaufenthalt ohne die geforderten Sprachkenntnisse ist keinesfalls möglich.

Teilweise sind die sprachlichen Anforderungen in den vergangenen Jahren von den Partneruniversitäten angehoben worden und es empfiehlt sich unbedingt sich rechtzeitig über diese zu informieren. Weitere Details über geforderten Sprachniveaus erfahren Sie in den Informationen der unterschiedlichen Austauschprogramme. 

Die Teilnahme an SLI-Sprachkursen während des Semesters ist daher wärmstens zu empfehlen.

 

Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

Für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen als Ersatz für einen hinsichtlich der Staatsprüfung zulassungsrelevanten Inlandsschein (Grundlagenschein, Seminar, Großer Übungsschein, Interdisziplinäre Schlüsselqualifikation) ist nach § 9 Abs. 5 JAPrO die juristische Fakultät zuständig, an der der Studierende im Zeitpunkt der Antragsstellung eingeschrieben ist. Der Antrag ist nach der Rückkehr aus dem Ausland bei der Studienfachberatung des Dekanats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu stellen (siehe Informationen zur Anerkennung). Bei konkreten Fragen in Bezug auf die Anerkennung ausländischer Studienleistungen als Inlandsschein, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Der für die Erste juristische Staatsprüfung erforderliche Nachweis der Fremdsprachenkompetenz ist gemäß § 9 IV JAPrO auch durch ein Semester eines fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Auslandsstudiums möglich.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen für die universitäre Schwerpunkt-Bereichsprüfung werden in § 8a der Studien- und Prüfungsordnung (StPrO) der Universität Freiburg festgelegt und sind in einem Merkblatt zusammengefasst. Der Antrag ist nach der Rückkehr aus dem Ausland beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu stellen.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

 

Auslandsstudium und Freiversuch/Notenverbesserung

Maßgeblich sind die jeweiligen Voraussetzungen des Bundeslandes, in welchem Sie sich zur Ersten juristischen Staatsprüfung anmelden.

Die im Ausland verbrachten Semester werden unter folgenden Voraussetzungen nicht bei der Berechnung der Semesterzahl für die Freiversuchs- bzw. Notenverbesserungsregel in der Ersten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg berücksichtigt:

  • Immatrikulation an einer Universität im Ausland
  • Beurlaubung durch die Universität im Inland
  • Rechtswissenschaftliches Studium im Ausland
  • Erwerb eines Leistungsnachweises im ausländischen Recht je Semester


Die genauen Voraussetzungen sind auf einem Hinweisblatt des Landesjustizprüfungsamts Baden-Württemberg zusammengefasst. Bitte berücksichtigen Sie die zu erfüllenden Voraussetzungen bei der Wahl Ihres Studienplans an der ausländischen Universität. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesjustizprüfungsamt. Der Antrag zur Freiversuchsunschädlichkeit von Auslandssemestern kann auch vor dem Zulassungsverfahren zur Ersten juristischen Staatsprüfung und somit direkt nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck "Angaben zu den Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Freiversuchsregelung" des Landesjustizprüfungsamtes; Bescheinigungen und Unterlagen müssen bei einer Vorab-Antragsstellung nur in Kopie vorgelegt werden.

 

 

Informationsveranstaltung „Weltweit“

Immer zu Beginn des akademischen Jahres im Oktober stellt das Auslandbüro in einer Veranstaltung die unterschiedlichen Auslandsprogramme der juristischen Fakultät vor und informiert über alle wichtigen Punkte rund ums Thema „Auslandsaufenthalt“. Neben den allgemeinen Informationen berichten ehemalige Outgoings von ihren Erfahrungen und am Ende ist ausreichend Zeit für eine offene Fragerunde.

Um dem Ziel des Auslandsaufenthaltes näher zu kommen, wird allen Jura-Studierenden, die sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren wärmstens empfohlen an dieser Veranstaltung teilzunehmen. 

Nähere Informationen, wie z.B das genaue Datum der Veranstaltung erscheinen zu gegebener Zeit unter anderem auf der Homepage des Auslandsbüros unter „Aktuelles“.

 

 

Stipendien

Da ein Auslandsaufenthalt (betrifft nicht ERASMUS) gegebenenfalls mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden ist, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig über passende Stipendien zu informieren.

Stipendien werden vom Land, durch öffentliche und private Organisationen oder Stiftungen in großer Anzahl an Studierende vergeben. Anders als oft gedacht sind die Chancen, ein Stipendium zu erhalten, nicht gering und überdurchschnittliche Leistungen nicht immer eine Voraussetzung. Wir möchten Ihnen daher sehr ans Herz legen, sich mit den Möglichkeiten zu befassen.

Das Auslandsbüro berät dazu nicht. Bitte wenden Sie sich an das Service Center Studium, das eine ausführliche Stipendienberatung anbietet.

Basierend auf unseren Erfahrungen möchten wir trotzdem das Baden-Württemberg Stipendium, sowie die Vielzahl der Stipendienprogramme des DAADs (bspw. das PROMOS-Stipendium) empfehlen.