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Drittes Treffen des Arbeitskreises zum deutschen und chinesischen Recht (19.06.2007)

Frau Professor Dr. Zhang gewährte dem Arbeitskreis einen Einblick darüber, in wieweit das deutsche und europäische Vertragsrecht das chinesische Vertragsrecht beeinflussen.
Am 19. Juni 2007 traf sich der Arbeitskreis zum chinesischen Recht zum 3. Mal. Referentin war Frau Prof. Dr. Xuezhe Zhang. An diesem Abend gab Frau Prof. Dr. Zhang dem Arbeitskreis einen Einblick darüber, in wieweit das deutsche und europäische Vertragsrecht das chinesische Vertragsrecht beeinflussen.
Frau Prof. Dr. Zhang stellte zunächst fest, dass das chinesische Zivilrecht, somit auch das Vertragsrecht, vom deutschen Zivilrecht geprägt wurde und immer noch geprägt wird. Im Jahr 1999, als China seine drei Vertragsgesetze in einem einheitlichen Gesetzbuch zusammenfasste, war der Vergleich zum deutschen Vertragsrecht hilfreich.
In den letzten 20 Jahren hat sich das deutsche Vertragsrecht unter dem Einfluss der EU verändert und Frau Prof. Dr. Zhang stellte die Frage in den Raum, ob das chinesische Vertragsrecht diese Änderungen berücksichtigen sollte, und wenn ja, wie.
Ein Kern des europäischen Vertragsrechtes ist der Verbraucherschutz und wie dieser besonders bei den neuen Vertragsschlussmodalitäten und Vertragstypen wie z.B. Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften effizient erreicht werden kann.
China hat zwar ein eigenes Verbraucherschutzgesetz. Dieses berücksichtigt aber gerade diese modernen Formen der Vertragsabwicklung nicht. Hier ist eine Lücke zu schließen, wobei der Blick gen Europa von Nutzen sein kann.  Denn China hat erkannt, dass eine nachhaltige, gesunde Wirtschaftsentwicklung einen vertrauensvollen Verbraucher zwingend voraussetzt.
Eine Reform des Verbraucherschutzes steht an und dabei wird die Frage aufgeworfen, ob das Verbraucherschutzgesetz als Teil des Zivilrechts angenommen werden oder weiterhin als ein privatrechtliches Sondergesetz belassen werden soll. Es gibt unterschiedliche Reformvorschläge. Der Vorschlag, das Verbraucherschutz in ein tatsächliches Basisgesetz des Verbraucherrechts umzuformen und die zivilrechtlichen Vorschriften in das Vertragsrecht einzugliedern, wird ebenso vom chinesischen Gesetzgeber momentan abgelehnt wie der Vorschlag, ein zusätzliches, eigenständiges Verbrauchervertragsgesetz zu erlassen. Der chinesische Gesetzgeber möchte dem Verbraucherschutz lieber mit Hilfe von Sondergesetzen und Verordnungen gerecht werden.
Als Endziel für das Verbrauchervertragsrecht im chinesischen Rechtssystem, stellte Frau Prof. Dr. Zhang die Möglichkeit vor, die verbraucherschützenden privatrechtlichen Instrumente im Buch „Vertrag“ des zur Zeit zu kodifizierenden Zivilrechtsgesetzbuches zu integrieren. Denn auch die europäischen Konzepte des Verbraucherschutzes, an denen China sich zunehmend orientiert, stellen zivilrechtliche Instrumente dar.
Fragen, auch solche, die nicht unmittelbar mit dem deutsch-europäischen - chinesischen Rechtsvergleich und dem Verbraucherschutz zu tun hatten, wurden dann nach dem Vortrag im Café Mehlwaage weiterdiskutiert.