Arbeitsgemeinschaften
Ein wichtiger Bestandteil der Lehrveranstaltungen im 1. Fachsemester sind die Arbeitsgemeinschaften ("AGen"). Hier besprechen Sie in Kleingruppen Fälle, anhand derer Sie Falllösungstechniken und den Gutachtenstil erlernen. Die Arbeitsgemeinschaften bilden die Voraussetzung für die Teilnahme an den kleinen Übungen. Letztere werden Sie im weiteren Verlauf Ihres Studiums (ab dem 2. Semester) besuchen.
Um an den AGen teilnehmen zu können, müssen diese vorher im Campus-Management- System HisInOne belegt werden. Die unten aufgeführten Informationen zur Belegung von Lehrveranstaltungen (auch den Arbeitsgemeinschaften) finden Sie gebündelt in den entsprechenden Hinweisen.
Wir haben hier einige wichtige Fragen zum Besuch der Lehrveranstaltungen gesammelt:
Warum sollte ich die Arbeitsgemeinschaften besuchen?
Die Arbeitsgemeinschafen dienen - wie gesagt - vor allem der Einübung der Falllösungstechnik und des Gutachten-stils. Daher ist es gerade auch im 2. und 3. Semester wichtig diese regelmäßig zu besuchen. Es sollte in jedem Fall versucht werden, die angebotene Studienleistung zu erbringen, auch wenn diese freiwillig ist.
Welche Arbeitsgemeinschaften sollte ich im kommenden Semester besuchen? Und wann beginnen sie?
1. Semester (Winter):
- Arbeitsgemeinschaft BGB AT (Einführung in das Bürgerliche Recht und Rechtsgeschäftslehre)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT
- Arbeitsgemeinschaft Staatsorganisationsrecht
Alle AGen beginnen in der zweiten Vorlesungswoche, also ab Montag, den 21.10.2024 (Beginn der 43. Kalenderwoche).
Wann und wo finden die Arbeitsgemeinschaften statt?
Die Arbeitsgemeinschaften werden nach aktuellem Stand in Präsenz stattfinden. Alle weiteren Informationen zu Ihren Arbeitsgemeinschaften erhalten Sie nach Abschluss des Belegungsverfahrens.
BGB AT finden Sie hier
Staatsorganisationsrecht finden Sie hier
Strafrecht AT finden Sie hier
Warum gibt es ein elektronisches Belegverfahren für die Arbeitsgemeinschaften?
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät strebt eine optimale Gruppengröße für Kleingruppen (insbesondere in den die AGen) an, damit der spezifische Übungscharakter zur Geltung kommen und eine optimale Betreuungsrelation erzielt werden kann. Um für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen adäquaten Lerneffekt zu erreichen, soll eine Gruppe in der Regen nich mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben. (Eine Ausnahme bilden die AGen ab dem 3. Semester). Außerdem ist das elektronische Belegverfahren transparent und fair.
Eine Teilnahme an einer AG (oder an sonstigen teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen) ist prinzipiell ausgeschlossen, wenn nicht zuvor ein entsprechender Platz zu einer bestimmten Gruppe über das elektronische Belegverfahren zugewiesen worden ist. Da das Verfahren unter anderem auch dazu dient, frühzeitig zu prüfen, ob die Raumkapazität mit der Platznachfrage kompatibel ist, werden die Plätze über das elektronische Verfahren so weit vergeben, bis die Raumkapazität ausgeschöpft ist.
Wie belege ich Arbeitsgemeinschaften?
Alle Hinweise zur Belegung von Lehrveranstaltungen finden Sie unter Belegung sowie - allgemein für HISinOne - unter:
https://wiki.uni-freiburg.de/campusmanagement/doku.php?id=hisinone:studieren:belegung_stornierung
Darüber hinaus finden Sie Informationen zum Belegungsverfahren unter "Wie werden die Plätze in den Arbeitsgemeinschaften vergeben?" (weiter unten).
Wann findet das Belegverfahren statt?
Phase 1:
Beginn: Montag, 16.09.2024 – 0.00 Uhr,
Ende: Montag, 07.10.2024 – 24.00 Uhr.
Anschließend wird das Verteilungsverfahren gestartet und die Plätze gemäß den gewählten Gruppenprioritäten vergeben. Das Ergebnis des Verteilungsverfahrens wird ersichtlich sein am Dienstag, 08.10.2024 im Verlauf des Tages.
Phase 2:
Beginn: Mittwoch, 09.10.2024 – 0.00 Uhr,
Ende: Mittwoch, 16.10.2024 – 24.00 Uhr.
Achtung: Die Daten können sich aufgrund organisatorischer Erfordernisse geringfügig ändern. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise auf der Fakultätshomepage unter Aktuelle Meldungen zum Studium. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich an die Studienfachberatung (alte Uni). Nach Abschluss des Belegverfahrens können freie Plätze in den AGen nur noch von der Studienfachberatung vergeben werden; melden Sie sich hierzu bitte direkt vor Ort in der Sprechstunde!
Wie werden die Plätze in den Arbeitsgemeinschaften vergeben?
Die Platzvergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- In Phase 1 werden Belegwünsche für bestimmte Gruppen einer AG abgegeben. Es müssen mindestens fünf Gruppen einer AG priorisiert werden. Dabei stellt die „1“ die höchste und die „10“ die niedrigste Priorität dar!
Hinweis: Bei der Platzvergabe werden immer diejenigen Studierenden bevorzugt, die der jeweiligen Gruppe die höhere Priorität zugewiesen haben. Der Zeitpunkt, zu dem der Belegwunsch abgegeben wurde, hat hingegen keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit, den gewünschten Platz zu erhalten. All diejenigen, die bis zum Fristende Beleg-wünsche abgegeben haben, werden gleichbehandelt!
- Nach Phase 1 folgt das Verteilungsverfahren, in dem die Plätze pro
Gruppe nach Prioritäten sowie – bei gleicher Priorität – nach dem
Zufallsprinzip vergeben werden. Kollisionen zu anderen Lehrveranstaltungen (nicht jedoch zu anderen Gruppenprioritäten!) werden automatisch verhindert. Allerdings sollten zuvor alle zu besuchenden Veranstaltungen in den Studienplaner aufgenommen worden sein! - In Phase 2 können dann diejenigen Gruppen, in denen es noch freie Plätze gibt, direkt belegt werden (Sofortzulassung). Es ist auch möglich einen zugewiesenen Platz aufzugeben, indem ein Platz in einer anderen Gruppe belegt wird.
Hinweis: In dieser Phase kommt es also darauf an, schnell zu sein. Sobald alle Plätze einer Gruppe vergeben sind, muss eine andere Gruppe gewählt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Phase keine Termin-kollisionen mit anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere den bereits zugewiesenen AG-Gruppen) produzieren; das Verfahren verhindert dies jedenfalls nicht von sich aus! Ein Wechsel einer zugeteilten Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Beachten Sie das unbedingt bei Ihrer Wahl.
Wie priorisiere ich meine Belegwünsche sinnvoll?
Um die eigenen Belegwünsche so weit wie möglich zu erfüllen, sollten auch Gruppen, die vergleichsweise nicht ganz so attraktive Zeiten haben, priorisiert werden. Dadurch steigt die Chance auf eine Zulassung. Denn die höhere Priorität „schlägt“ immer die niedrigere Priorität. Oder umgekehrt formuliert: Wenn 200 Studierende eine bestimmte Gruppe (30 Plätze) mit Priorität 1 bevorzugen, wird es 170 Enttäuschte geben! Der 201. Student jedoch, der eine andere Gruppe (30 Plätze) mit Priorität 1 gewählt hat, die sonst nur 29 andere Studierende mit derselben Priorität bedacht haben, erhält auf jeden Fall seinen Wunschplatz.