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Arbeitsgemeinschaften (Übungen für Anfänger I)

Ein wichtiger Bestandteil der Lehrveranstaltungen im 1. Fachsemester sind die Arbeitsgemeinschaften. Hier besprechen Sie in Kleingruppen Fälle, anhand derer Sie Falllösungstechniken und den Gutachtenstil erlernen. Die Arbeitsgemeinschaften heißen auch Übungen für Anfänger I und die regelmäßige Teilnahme an ihnen stellt eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an den Übungen für Anfänger II dar. Letztere werden Sie im weiteren Verlauf Ihres Studiums (ab dem 2. Semester) besuchen.

Um an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen zu können, müssen diese vorher im Campus-Management- System HisInOne belegt werden. Die unten aufgeführten Informationen zur Belegung von Lehrveranstaltungen (auch den Arbeitsgemeinschaften) finden Sie gebündelt auch auf dem entsprechenden Hinweisblatt, das Sie hier finden.

Wir haben hier einige wichtige Fragen zum Besuch der Lehrveranstaltungen gesammelt:  

 

Warum sollte ich die Arbeitsgemeinschaften besuchen?

Die AGen sind nicht nur relevant für die spätere Teilnahme an den Übungen für Anfänger II, sondern dienen vor allem der Einübung der Falllösungstechnik und des Gutachtenstils. Daher ist es gerade auch im 2. und 3. Semester wichtig diese regelmäßig zu besuchen, selbst wenn die Teilnahmevoraussetzungen für die Übungen für Anfänger II bereits vorliegen! (Im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht müssen die entsprechenden AGen spätestens im 2. Semester besucht werden.)

An der Übung für Anfänger II im Strafrecht, die für das 2. Semester vorgesehen ist, dürfen Sie nur teilnehmen, wenn Sie im 1. Semester regelmäßig die entsprechende AG besucht haben!

 

Welche Arbeitsgemeinschaften sollte ich im kommenden Semester besuchen? Und wann beginnen sie?

1. Semester (Winter):

- Übung für Anfänger I (Einführung in das Bürgerliche Recht und Rechtsgeschäftslehre): AG BGB AT,

- Übung für Anfänger I (Strafrecht I): AG Strafrecht AT,

- Übung für Anfänger I (Staatsrecht I): AG Staatsorganisationsrecht

 

Alle AGen beginnen in der zweiten Vorlesungswoche, also ab Montag, den 23.10.2023 (Beginn der 43. Kalenderwoche).

 

Wann und wo finden die Arbeitsgemeinschaften statt?

Die Arbeitsgemeinschaften werden nach aktuellem Stand in Präsenz stattfinden. Alle weiteren Informationen zu Ihren Arbeitsgemeinschaften erhalten Sie nach Abschluss des Belegungsverfahrens. 

BGB AT 

Staatsorganisationsrecht

Strafrecht AT

 

Warum gibt es ein elektronisches Belegverfahren für die Arbeitsgemeinschaften?

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät strebt eine optimale Gruppengröße für Kleingruppen (insbesondere in den die AGen) an, damit der spezifische Übungscharakter zur Geltung kommen und eine optimale Betreuungsrelation erzielt werden kann. Um für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen adäquaten Lerneffekt zu erreichen, soll die Teilnehmerzahl pro Gruppe 25 nicht überschreiten (mit Ausnahme der AGen des 3. Semesters). Eine faire, transparente und ressourcensparende Verteilung wird durch ein elektronisches Belegverfahren, das zufallsbasiert ist, erreicht.

Eine Teilnahme an einer AG (oder an sonstigen teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen) ist prinzipiell ausgeschlossen, wenn nicht zuvor ein entsprechender Platz zu einer bestimmten Gruppe über das elektronische Belegverfahren zugewiesen worden ist. Da das Verfahren unter anderem auch dazu dient, frühzeitig zu prüfen, ob die Raumkapazität mit der Platznachfrage kompatibel ist, werden die Plätze über das elektronische Verfahren so weit vergeben, bis die Raumkapazität ausgeschöpft ist.

 

Wie belege ich Arbeitsgemeinschaften?

Alle Hinweise zur Belegung von Lehrveranstaltungen finden Sie unter Belegung sowie - allgemein für HISinOne - unter:

https://wiki.uni-freiburg.de/campusmanagement/doku.php?id=hisinone:studieren:belegung_stornierung

Darüber hinaus finden Sie Informationen zum Belegungsverfahren unter "Wie werden die Plätze in den Arbeitsgemeinschaften vergeben?" (weiter unten).

 

Wann findet das Belegverfahren statt?

Phase 1:

Beginn:            Montag,            25.09.2023 – 0.00 Uhr,

Ende:               Montag,            09.10.2023 – 24.00 Uhr.

Anschließend wird das Verteilungsverfahren gestartet und die Plätze gemäß den gewählten Gruppenprioritäten vergeben. Das Ergebnis des Verteilungsverfahrens wird ersichtlich sein am Dienstag, 11.10.2020 im Verlauf des Tages.

Phase 2:

Beginn:            Mittwoch           11.10.2023 – 0.00 Uhr,

Ende:               Mittwoch           18.10.2023 – 24.00 Uhr.

Achtung: Die Daten können sich aufgrund organisatorischer Erfordernisse geringfügig ändern. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise auf der Fakultätshomepage unter "Aktuelles“. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Nach Abschluss des Belegverfahrens können freie Plätze in den AGen nur noch von der Studienfachberatung vergeben werden; melden Sie sich hierzu bitte!

 

Wie werden die Plätze in den Arbeitsgemeinschaften vergeben?

Die Platzvergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

  • In Phase 1 werden Belegwünsche für bestimmte Gruppen einer AG abgegeben. Es müssen mindestens fünf Gruppen einer AG priorisiert werden (s.u. 5. a). Dabei stellt die „1“ die höchste und die „10“ die niedrigste Priorität dar!

Hinweis: Bei der Platzvergabe werden immer diejenigen Studierenden bevorzugt, die der jeweiligen Gruppe die höhere Priorität zugewiesen haben. Der Zeitpunkt, zu dem der Belegwunsch abgegeben wurde, hat hingegen keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit, den gewünschten Platz zu erhalten. All diejenigen, die bis zum Frist-ende Belegwünsche abgegeben haben, werden gleichbehandelt!

  • Nach Phase 1 folgt das Verteilungsverfahren, in dem die Plätze pro 
    Gruppe nach Prioritäten sowie – bei gleicher Priorität – nach dem 
    Zufallsprinzip vergeben werden. Kollisionen zu anderen Lehrveranstaltungen (nicht jedoch zu anderen Gruppenprioritäten!) werden automatisch verhindert. Allerdings sollten zuvor alle zu besuchenden Veranstaltungen in den Studienplaner aufgenommen worden sein!
  • In Phase 2 können dann diejenigen Gruppen, in denen es noch freie Plätze gibt, direkt belegt werden (Sofortzulassung). Es ist auch möglich einen zugewiesenen Platz aufzugeben, indem ein Platz in einer anderen Gruppe belegt wird (s. jedoch den Hinweis u. 5. b).

Hinweis: In dieser Phase kommt es also darauf an, schnell zu sein. Sobald alle Plätze einer Gruppe vergeben sind, muss eine andere Gruppe gewählt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Phase keine Terminkollisionen mit anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere den bereits zugewiesenen AG-Gruppen) produzieren; das Verfahren verhindert dies jedenfalls nicht von sich aus! Ein Wechsel einer zugeteilten Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Beachten Sie das unbedingt bei Ihrer Wahl. 

 

Wie priorisiere ich meine Belegwünsche sinnvoll?

Um die eigenen Belegwünsche so weit wie möglich zu erfüllen, sollten auch Gruppen, die vergleichsweise nicht ganz so attraktive Zeiten haben, priorisiert werden. Dadurch steigt die Chance auf eine Zulassung. Denn die höhere Priorität „schlägt“ immer die niedrigere Priorität. Oder umgekehrt formuliert: Wenn 200 Studierende eine bestimmte Gruppe (30 Plätze) mit Priorität 1 bevorzugen, wird es 170 Enttäuschte geben! Der 201. Student jedoch, der eine andere Gruppe (30 Plätze) mit Priorität 1 gewählt hat, die sonst nur 29 andere Studierende mit derselben Priorität bedacht haben, erhält auf jeden Fall seinen Wunschplatz. 

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