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Prof. Dr. Moritz Hennemann, M.Jur. (Oxon.) und Prof. Dr. Paulina Starski als Sachverständige im Rechtsausschuss und im Digitalausschuss des Bundestages

Am 13. November 2024 nahmen die Freiburger Professorin Paulina Starski und der Freiburger Professor Moritz Hennemann als Sachverständige an Sitzungen des Bundestages teil. 

 

Paulina Starski nahm hierbei im Rahmen des Rechtsausschusses zu Fragen der Steigerung der Resilienz des BVerfG Stellung, wo sie am Beispiel Polens betonte, dass der „Zerfall des Verfassungsstaates“ regelmäßig mit einer Entmachtung der Verfassungsgerichte beginne. Durch eine „kluge verfassungsrechtliche Absicherung“ könnten solche Prozesse verlangsamt werden und die Möglichkeit gegeben werden, eine Revision einzuleiten. Die vorgeschlagenen Änderungen „werden einen resilienzsteigernden Effekt haben“, sagte die von der FDP-Fraktion als Sachverständige benannte Rechtswissenschaftlerin. Für die Resilienz bedürfe es aber eines ganzheitlichen Ansatzes, betonte Starski: „Demokratien bleiben stets ein Stück weit fragil, können aber durch Pflege der Verfassungskultur sowie gesellschaftlichen Rückhalt stabilisiert werden.“

 

Moritz Hennemann beschäftigte sich im Digitalausschuss des Bundestages mit dem DatenGovernanceGesetz (DGG) und erklärte hierbei, dass die Zielsetzung des DGA ausnahmslos zu begrüßen sei. Allerdings setzten die Regelungen zu Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen keine ausreichenden Anreize – daran könne jedoch ein nationales Durchführungsgesetz wenig ändern, betonte Hennemann weiter. Das DGG gewährleiste eine solide Durchführung des DGA, schöpfe allerdings den vorhandenen Spielraum nicht vollständig aus und fülle nicht die Leerstellen, die der DGA produziert habe. Die Bestimmung der zuständigen Behörden sei zweckmäßig, so Hennemann.