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Neue Studien- und Prüfungsordnungen für den „Deutsch-Französischen Doppelmaster“ und den „Master Deutsches Recht“

Die neuen Studien- und Prüfungsordnungen für die Studiengänge „Deutsch-Französischer Doppelmaster“ und „Master Deutsches Recht“ wurden nach der Beschlussfassung des Senats der Albert-Ludwigs-Universität nun offiziell bekanntgegeben und sind damit rechtsverbindlich. Ab dem Wintersemester 2025/26 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät erstmals ein einjähriges Master-Programm für Juristinnen und Juristen aus dem Ausland an. Zudem kann der Master auch in einer zweijährigen Variante absolviert werden.

Das Studienprogramm bietet den Studierenden größtmögliche Flexibilität, um sich im Bereich der Rechtsvergleichung weiterzubilden. Neben einem soliden Fundament in deutschem und europäischem Recht, das den für Freiburg typischen Bezug zu den Grundlagen des Rechts beinhaltet, können die Studierenden individuell entscheiden, in welchem Rechtsgebiet sie ihre Kenntnisse vertiefen möchten.

Die neue Studien- und Prüfungsordnung für den Deutsch-Französischen Doppelmaster erweitert das Angebot und trägt dem Erfolg dieses beliebten Studiengangs Rechnung.

Bewerbungen für den Studienstart im Wintersemester 2025/26 sind noch bis zum 31. Mai 2025 für den Deutsch-Französischen Doppelmaster und bis zum 15. Juni 2025 für den Master Deutsches Recht möglich.

Für weitere Informationen und Fragen steht das Auslandsbüro der Fakultät gerne zur Verfügung: international@jura.uni-freiburg.de.