„Karlsruhe – Residenz des Rechts“
Am 26. Juli 1950 entschied sich der Deutsche Bundestag in einer mehr als lebhaften Sitzung endgültig dafür, den Sitz des neu zu errichtenden Bundesgerichtshofs, also des Gerichtshofs für Zivil- und Strafrechtspflege, nach Karlsruhe zu legen. Diese abschließende Entscheidung des Gesetzgebers war gewissermaßen der Gründungsakt für die alsbald als Residenz des Rechts bezeichnete ehemaligen badischen Landeshauptstadt. Mit Gesetz vom 4. Mai 1951 bestimmte der Bundestag dann auch Karlsruhe als (vorläufigen) Sitz des Bundesverfassungsgerichts. Der Vortrag von Richter am BGH a.D. Dr. Detlev Fischer befasst sich mit diesem Entscheidungsprozess und zeigt anschließend anhand markanter Entscheidungen und Persönlichkeiten die Entwicklung des Rechtsstandorts Karlsruhe als Sitz des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft auf, wobei der Schwerpunkt auf den ersten drei Jahrzehnten liegt.
Zu diesem Januarvortrag, der im Rahmen der Vorlesung „Europäische und deutsche Rechtsgeschichte“ stattfindet, lädt die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V., deren Vorsitz Professor Frank L. Schäfer innehat, alle Mitglieder der Fakultät und der Freiburger Rechtshistorischen Gesellschaft herzlich ein.