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Forschungsstelle für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht

 

Kontakt

Forschungsstelle für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht
Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie
Abteilung 3: Rechtstheorie
 

Postanschrift:
Forschungsstelle für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht
Albert-Ludwigs-Universität
D-79085 Freiburg

Dienstsitz:
Hebelstraße 25 (Hinterhaus)
D-79104 Freiburg

Tel.: +49 (761) 203-97800
Fax: +49 (761) 203-97802
rechtstheorie@jura.uni-freiburg.de

 

Personen

  • Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Leiter der Forschungsstelle
   
   
   
   
   
   
 

Lehrveranstaltungen

 

Forschungsschwerpunkte

Gegenstand und Aufgabe der Forschungsstelle ist die wissenschaftliche Pflege des Kirchen- und Staatskirchenrechts, d.h. des Eigenrechts der christlichen Kirchen einerseits und des staatlich gesetzten oder mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbarten Rechts andererseits. Als Institution im Rahmen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat die Forschungsstelle ihren Schwerpunkt im Staatskirchenrecht. Ungeachtet der traditionellen Terminologie betrifft dieses aber nicht nur das Verhältnis zu den Kirchen, sondern auf der Grundlage des Grundgesetzes mit seiner Garantie der Religionsfreiheit das Verhältnis zum Phänomen Religion und Religionsgemeinschaft überhaupt. Deshalb wird heute vielfach der Begriff "Religionsrecht" oder auch "Religionsverfassungsrecht" bevorzugt. Damit sind auch das Europarecht und das Völkerrecht zu berücksichtigen. Für den Gesamtkomplex spielen im Übrigen die theologischen, philosophisch-ethischen und historischen Bezüge eine bedeutsame Rolle.

Die Forschungsstelle wurde 1999 gebildet. Sie führt die wissenschaftliche Tradition des von Erik Wolf (1902-1977) 1945 gegründeten früheren Seminars für Rechtsphilosophie und Kirchenrecht fort. Sie verfügt über die von der genannten Vorgängerinstitution übernommenen Bücher- und Zeitschriftenbestände, die nach Maßgabe der allgemeinen Benutzungsbestimmungen allen Interessenten zur Verfügung stehen. Sie ist untergebracht im Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Abteilung 3: Rechtstheorie (Hebelstraße 25, Hinterhaus).

Die akademische Pflege des Kirchen- und Staatskirchenrechts kommt in der Lehre nach Maßgabe des Studienplans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Schwerpunktbereich 1) zum Ausdruck. Das Lehrangebot richtet sich aber ausdrücklich auch an alle Studierenden, die an den historischen und geistesgeschichtlichen Grundlagen des Rechts sowie an einer Vertiefung ihrer Kenntnisse im öffentlichen Recht, insbesondere im Verfassungsrecht, interessiert sind.

Die Forschungsstelle für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht (FKS) wurde von ihrer Gründung im Jahre 1999 bis einschließlich März 2011 von Professor Dr. Dr. h.c. Alexander Hollerbach geleitet; seit April 2011 ist ihr Leiter Professor Dr. Matthias Jestaedt. Der FKS sind zugeordnet Professor Dr. Stefan Mückl (z. Zt. Rom) sowie - als Lehrbeauftragte - Oberrechtsdirektor a.D. Professor Dr. Josef Jurina (Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg i. Br.) und Oberkirchenrat a.D. Professor Dr. Jörg Winter (Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe). Bis zu seinem Tod war Professor Dr. Dr. h.c. mult. Konrad Hesse (1919-2005), ein Altmeister der deutschen Staatskirchenrechts, eng mit ihr verbunden.