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Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereich 1: Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung

I. Einführung

Der Schwerpunktbereich ermöglicht es den Studierenden, sich mit Grundfragen des Rechts auseinanderzusetzen. Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung haben die Beschäftigung mit unterschiedlichen Rechtsordnungen gemeinsam. Die Rechtsgeschichte vergegenwärtigt vergangenes Recht, die Rechtsvergleichung blickt auf heutige Rechtsordnungen anderer Staaten und Rechtskreise.

Die beiden Grundlagenfächer vermitteln ein vertieftes Verständnis für juristische Problemlösungen. Sie schulen die Fähigkeiten, Strukturen und Leitprinzipien zu erkennen, sich rasch in neue Regelungszusammenhänge hinein zu denken und kreativ eigene Lösungen zu finden – Fähigkeiten, derer jeder Jurist heute angesichts ständig neuer Spezialgebiete und rascher Veränderungen des positiven Rechtsstoffs in besonderem Maße bedarf. Bereits im Rahmen der Examensvorbereitung erweist sich diese durch den Schwerpunktbereich geschulte Herangehensweise als überaus hilfreich. Der rechtshistorisch-rechtsvergleichende Schwerpunktbereich ist daher für alle Juristinnen und Juristen geeignet, unabhängig davon, welche spätere Tätigkeit angestrebt wird.

II. Die einzelnen Veranstaltungen

Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit

Rechtshistorische Studienarbeiten werden in Seminaren der Romanistischen und der Germanistischen Abteilung des Institutes für Rechtsgeschichte und Geschichtliche Rechtsvergleichung angeboten, rechtsvergleichende Studienarbeiten am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht. Die Studienarbeiten an den genannten Instituten stehen in enger Verbindung mit den übrigen Prüfungsteilen und vertiefen die fachlichen Fähigkeiten, die dort erforderlich sind. Sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester werden regelmäßig in allen genannten Bereichen Seminare angeboten.

Zweiter Prüfungsabschnitt: Zwei Pflichtmodule, ein Wahlmodul

Der zweite Prüfungsabschnitt umfasst (A.) je eine Klausur im Umfang von 120 Minuten zu den beiden Pflichtmodulen und (B.) eine mündliche Prüfung im Umfang von 12-16 Minuten zu einem der drei Wahlmodule.

A. Pflichtmodule

- Pflichtmodul Europäische Privatrechtsgeschichte (4 SWS)

Das Pflichtmodul Europäische Privatrechtsgeschichte umfasst die vierstündige Vorlesung Europäische Privatrechtsgeschichte.

Europäische Privatrechtsgeschichte (Schwerpunktfach, 4 SWS): Profes. Dres. Kaiser und Schäfer

Die Vorlesung wird mit wechselnden Schwerpunkten abgehalten. Als Themen kommen etwa in Betracht: Die Kodifikation des römischen Rechts in der Spätantike und sein Fortwirken in verschiedenen Zeiten (vom Mittelalter bis hin zur Entstehung des BGB), die Ausbildung eines gelehrten Rechts in Europa, das Naturrecht, die Historische Rechtsschule, Begriffsjurisprudenz und Liberalismus, Interessenjurisprudenz, Rechtsentwicklungen im 20. Jh. Die Vorlesung findet im Sommersemester statt.

- Pflichtmodul Rechtsvergleichung (4 SWS)

Das Pflichtmodul Rechtsvergleichung setzt sich aus zwei zweistündigen Vorlesungen zusammen. Die Modulabschlussklausur findet im Rahmen der Vorlesung Rechtsvergleichung II statt und setzt Grundkenntnisse aus der Vorlesung Rechtsvergleichung I voraus.

1. Rechtsvergleichung I (Pflichtfach, 2 SWS): Prof. Dr. Boosfeld u.a.

Nach einer Erläuterung von Gegenstand, Zielen und Methoden der Rechtsvergleichung werden einzelne Rechtsordnungen und Rechtstraditionen vorgestellt, mit einem Schwerpunkt auf dem französischen Recht und dem common law. Dabei geht es auch um Themen wie die Rezeption fremder Rechte, den Wettbewerb der Rechtsordnungen und die Rechtsvereinheitlichung in Europa. Die Vorlesung findet im Sommersemester statt.

2. Rechtsvergleichung II (Schwerpunktfach, 2 SWS): Prof. Dr. Boosfeld

Grundlagen des europäischen Privatrechts in historisch-vergleichender Perspektive

Ausgewählte Themen aus der Rechtsgeschäftslehre, dem Schuldrecht und dem Sachenrecht werden vor ihrem historischen Hintergrund (europäisches ius commune einerseits, englisches common law andererseits) rechtsvergleichend betrachtet, wobei nicht nur die Gründe für unterschiedliche Entwicklungen, sondern auch konkrete Vereinheitlichungsprojekte in den Blick genommen werden.

In Ausnahmefällen ist eine Vertiefungsveranstaltung mit abweichendem Inhalt möglich. Die Vorlesung findet im Wintersemester statt.

B. Wahlmodule

Aus drei verschiedenen Wahlmodulen kann eines gewählt werden, das dann Inhalt einer mündlichen Prüfung im Umfang von 12-16 Minuten ist. Jedes Wahlmodul umfasst zwei von drei Vertiefungsvorlesungen aus dem Bereich der Rechtsgeschichte. Zusätzlich wird für jedes Wahlmodul der Besuch der beiden Grundlagenvorlesungen „Europäische und deutsche Rechtsgeschichte“ sowie „Römische Rechtsgeschichte“ vorausgesetzt.

Die mündliche Prüfung wird in dem Semester abgelegt, in dem die zweite der beiden Vertiefungsveranstaltungen besucht wird. Findet also, wie in Wahlmodul (2) und (3), eine der Veranstaltungen im Wintersemester und eine im Sommersemester statt und wird die erste Vorlesung im Wintersemester gehört, so kann die einheitliche Prüfung nach Besuch der zweiten Veranstaltung im Sommersemester abgelegt werden. Sofern Studierende zunächst die im Sommersemester stattfindende Vorlesung besuchen, kann die einheitliche Prüfung nach Besuch der zweiten Veranstaltung im Wintersemester abgelegt werden. Die Prüfung kann jedoch nicht etwa in zwei Teile gespalten werden, die separat im jeweiligen Semester abgelegt werden. Finden wie in Wahlmodul (1) beide Veranstaltungen im selben Semester statt, wird die Prüfung ausschließlich in diesem Semester angeboten.

- Wahlmodul (1)

Das Wahlmodul (1) umfasst die VertiefungsveranstaltungenRechtsinstitutionen in Mittelalter und Moderne“ sowie „Rechtssetzung und Rechtspraxis in der griechisch-römischen Antike“. Der Besuch beider Grundlagenvorlesungen wird vorausgesetzt.

- Wahlmodul (2)

Das Wahlmodul (2) umfasst die Vertiefungsveranstaltungen Rechtsinstitutionen in Mittelalter und Moderne“ sowie „Römisches Recht II“. Der Besuch beider Grundlagenvorlesungen wird vorausgesetzt.

- Wahlmodul (3)

Das Wahlmodul (3) umfasst die Vertiefungsveranstaltungen „Rechtssetzung und Rechtspraxis in der griechisch-römischen Antike“ sowie „Römisches Recht II“. Der Besuch beider Grundlagenvorlesungen wird vorausgesetzt.

I. Grundlagenvorlesungen

1. Europäische und deutsche Rechtsgeschichte (Pflichtfach, 3 SWS): Prof. Dr. Schäfer

Die Vorlesung behandelt die zentralen Themen der Rechtsgeschichte von den Anfängen bis zum 21. Jh. Sie beginnt bei den antiken Grundlagen und wendet sich Frühformen des Rechts in vorstaatlichen Gesellschaften zu. Der Konflikt zwischen Kaiser und Papst im Mittelalter ist Thema ebenso wie der Beginn einer europäischen Rechtswissenschaft im Bologna des 11. Jhs. Das Lehnswesen wird beleuchtet, aber auch die Rechtsformen der mittelalterlichen Stadtgemeinde. Aufgezeigt wird der Weg vom Gottesfrieden über die Carolina hin zu einem modernen Strafrecht, ebenso stehen Reichsreform und konfessionelles Zeitalter auf dem Vorlesungsplan, wie auch Naturrecht und Kodifikationsbewegung, Rechtswissenschaft im 19. Jh. und das BGB. Den Abschluss der Veranstaltung bilden Betrachtungen zur Berliner Republik, zu Europa und zur internationalen Staatengemeinschaft. Die Vorlesung findet im Wintersemester statt.

2. Römische Rechtsgeschichte (Pflichtfach, 3 SWS): Prof. Dr. Kaiser

Große Teile der modernen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen gehen auf das römische Recht zurück und sind somit von den Eigenarten des römischen Rechtsdenkens bestimmt. Bereits in der Antike erstreckt sich die Geschichte des römischen Rechts von den Anfängen der XII Tafeln (um 450 v.Chr.) über die Blütezeit im 2. Jh. n.Chr. bis hin zu den Kodifikationen des Kaisers Justinian in den Jahren 533-534, also über einen Zeitraum von ca. 1.000 Jahren. Die Vorlesung behandelt die verschiedenen Epochen der römischen Rechtsgeschichte und dabei insbesondere die Faktoren, die das römische Recht begründeten und weiterentwickelten (z.B. Volksgesetzgebung, Juristenrecht, Kaiserrecht). Auch die historischen und sozialen Rahmenbedingungen des römischen Rechts in den jeweiligen Epochen kommen zur Sprache. Die Vorlesung findet im Wintersemester statt.

II. Vertiefungsveranstaltungen

1. Vertiefungsveranstaltung: Rechtsinstitutionen in Mittelalter und Moderne (Schwerpunktfach, 2 SWS): Prof. Dr. Schäfer

Die Veranstaltung vertieft die Strafrechtsgeschichte, insbes. zu Straftheorien, Delikten, Sanktionsformen und Verfahren, als Ausschnitt der Institutionengeschichte. Am Anfang steht ein Vergleich des modernen rechtsstaatlichen Strafrechts mit dem Strafrecht in einer staatenlosen Gesellschaft. Die Veranstaltung deckt dann den gesamten Bereich der Strafrechtsgeschichte ab: von den Moorleichen und germanischen Stammesrechten über die Landfrieden, den Sachsenspiegel und die italienische Strafrechtswissenschaft des Spätmittelalters bis hin zur Aufklärung und zum liberalen Strafrecht der Moderne. Auch Rückschritte in den beiden deutschen Diktaturen und das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland werden besprochen. Die Vorlesung findet im Wintersemester statt.

2. Vertiefungsveranstaltung: Rechtssetzung und Rechtspraxis in der griechisch-römischen Antike (Schwerpunktfach, 2 SWS): Prof. Dr. Kaiser

Diese Veranstaltung behandelt Institutionen des römischen Privatrechts (Verkehrsgeschäfte, Handeln von Sklaven für ihre Eigentümer, Testamente usw.). Sie bietet eine Einführung in die Quellenkunde (literarische Quellen, Urkunden und Inschriften als rechtshistorische Zeugnisse). Für die Gegenwart wie für die Vergangenheit stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von positivem Recht und (Vertrags-)Praxis. Spiegeln Bestimmungen in Urkunden das „geltende“ Recht wieder oder widersprechen sie ihm etwa? Was können dann die Gründe für einen Widerspruch sein? Wie viel „Unjuristisches“ oder „Überflüssiges“ findet sich in Urkunden? Anschauliche Beispiele für die antike Urkundenpraxis liefern nicht nur die Originaldokumente, sondern auch die Gutachten der römischen Juristen, die sich häufig mit unklaren und verunglückten Formulierungen in Verträgen beschäftigen mussten. Viele der Problemkonstellationen sind auch für das heutige Recht noch relevant. Die Teilnehmer erhalten ein ausführliches Skript mit den behandelten Quellen (Texte Lateinisch/Deutsch). Die Vorlesung findet im Wintersemester statt.

3. Vertiefungsveranstaltung: Römisches Recht II (Schwerpunktfach, 2 SWS): Prof. Dr. Kaiser

Die Vorlesung behandelt das Römische Erbrecht. Das römische Recht kannte zahlreiche Einzelgesetze zum Erbrecht, die römischen Juristen erörterten vielfach die Wirksamkeit und das Verständnis von Testamentsklauseln, die ihnen zur Begutachtung vorgelegt wurden. Zudem sind nicht wenige originale Testamente vollständig oder teilweise erhalten. Wie verhalten sich die dort vorhandenen Verfügungen zum römischen Recht, wie es die juristischen Quellen überliefern? Die Teilnehmer erhalten ein ausführliches Skript mit den behandelten Quellen (Texte Lateinisch/Deutsch). Die Vorlesung findet im Sommersemester statt.

III. Das Studium im Schwerpunktbereich

Als erstes SPB-Semester bietet sich grundsätzlich das Sommersemester an, doch auch ein Beginn zum Wintersemester ist möglich. In jedem Semester besteht die Möglichkeit zur Anfertigung der Studienarbeit. Empfehlenswert erscheint deren Anfertigung nach dem zweiten oder dem dritten SPB-Semester.

Eine rechtshistorische Studienarbeit ist ab dem 4. Studiensemester (Ausgabe: Ende 3. Studiensemester) möglich. Für eine rechtsvergleichende Studienarbeit ist eine vorherige Teilnahme an der Vorlesung Rechtsvergleichung I erforderlich und eine vorherige Teilnahme an der Vorlesung Rechtsvergleichung II empfehlenswert.

Im zweiten oder im dritten SPB-Semester kann die mündliche Prüfung im Wahlmodul abgelegt werden, je nachdem welches Modul gewählt wird.

Im dritten SPB-Semester schließt das Studium mit den Klausuren in den beiden Pflichtmodulen ab (6. Studiensemester, SS) ab.