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Bibliothek

Insgesamt befinden sich in den Freiburger Bibliotheken ca. 130.000 rechtshistorische Medien. Die Institutsbibliothek selbst gehört mit circa 50.000 Bänden zu den größten Bibliotheken ihrer Art in Deutschland. Darunter befinden sich ausgewählte Bestände der ehemaligen Bibliothek des LG Offenburg. Neben den im UB-Katalog erfassten Einheiten verfügt die germanistische Abteilung über weitere Medien, darunter die Sonderdrucke von Karl Kroeschell und Hans Thieme sowie Kopien, Faksimile, Mikrofilme und Digitalisate aus folgenden Bereichen:

  • mittelalterliche Handschriften zum lübischen Recht:
Staatsarchiv Danzig, Sig. APG 1/2-1/5
Stadt- und UB Göttingen, Sig. 8° Cod. Ms. jurid. 806
Staatsarchiv Hamburg, Sig. Handschriftensammlung 506, 507
Stadt- und Universitätsbibliothek Hamburg, Cod. 97 in scrin
Stadtarchiv Kiel, Sig. 79413 (Lübecker Kanzleihandschrift)
Königliche Bibliothek Kopenhagen, Sig. Thott. 591 8°, Thott 1003 4°, Thott. 2061 4°
Stadtarchiv Lübeck, Sig. Handschrift 753 (Seerecht u.a.)
Staatsbibliothek Moskau, Sig. Fonds 218 Nr. 953-1, 953-2, 954
Stadtarchiv Tallinn, Sig. Bestand 230 CM 5, 6, 9, 10, 19, 20
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Sig. Cod. Guelf. 684 Helmst.

 

  • das Manuskript und zwei Nachschriften zu G.A. Heises Pandektenvorlesung
  • eine Nachschrift zu Savignys Landshuter Pandektenvorlesung
  • die Materialien zum sächsischen BGB von 1863/65
  • die Materialien zum schweizerischen Obligationenrecht von 1881/83 und zu dessen Revision 1911/12.

 

Ausleihbedingungen

Die Mitarbeiter der Germanistischen Abteilung verleihen ausschließlich germanistische Werke. Die Mitarbeiter der Romanistischen Abteilung verleihen ausschließlich romanistische Werke.Ob ein Werk Romanistisch ist, erkennt man meist bereits am Titel (liegt der Fokus auf dem Römischen Recht?). Ansonsten sind vor allem folgende Signaturanfänge Romanistisch, d.h. grundsätzlich nur beim Lehrstuhl von Prof. Kaiser für Sie verfügbar: Rom sowie Hist, Rq und i.d.R. B1, C2, C3. Diese Liste ist nicht abschließend, auch jenseits dieser Signaturen bitte auf den Titel achten (s.o.).  Sollten Sie ein Romanistisches Werk benötigen, wenden sie sich bitte an die Romanistische Abteilung von Herrn Professor Kaiser.

Bei der Institutsbibliothek des Instituts für Rechtsgeschichte handelt es sich um eine Präsenzbibliothek. Das Ausleihen von Büchern ist daher grundsätzlich ausgeschlossen. Universitätsangehörigen (Professorinnen und Professoren, Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern u.ä.) wird allerdings eine Ausleihmöglichkeit von einer Woche eingeräumt. In begründeten Einzelfällen kann diese Wochenfrist um eine weitere Woche verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass vor Ablauf der Leihfrist Rücksprache mit der Bibliotheksassistentin bzw. dem -assistenten gehalten wird. Studierende können Bücher gegen ein Pfand zum Kopieren/Scannen mit nach draußen nehmen, müssen diese allerdings am selben Tag wieder zurückbringen. Statt einer Herausgabe der Bücher gegen Pfand für Kopien in der UB o.ä. sollen möglichst Fotos oder Scans mit Handy-Scanprogrammen erstellt werden (bitte das Urheberrecht beachten), Ausnahmen hierzu nur bei universitär-dienstlicher Notwendigkeit. Öffentliche Kopiermöglichkeiten stehen am Institut nicht zur Verfügung.

Durch die bauliche Situation im Ausweichstandort zum KG II stehen momentan keine Arbeitsplätze für Externe zur Verfügung. Buchausleihen können daher nur noch nach vorheriger Bestellung und Terminvereinbarung per Email erfolgen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Bibliotheksassistenten (lucas.flach@jura.uni-freiburg.de) unter Angabe von Standnummer (!), Autor:in, Titel, Auflage, Erscheinungsort, -jahr sowie ggf. weiteren benötigten bibliografischen Angaben und Ihrem Status (Universitätsangehörige, Studierende etc.). Die Ausleihe und Rückgabe erfolgt bei dem Bibliotheksassistenten oder nach Rücksprache im Sekretariat des Lehrstuhls. Öffnungszeiten Sekretariat: Mo-Do 10-12:00 Uhr. Freitag geschlossen.

Festschriften (Sig: A3-F) sowie Sammelschriften (A3-S) ebenso wie Zeitschriften (-bände) sind von der Leihe ausgenommen, dürfen aber gegen Pfand kopiert werden. Bei Büchern vor 1900 ist die Ausleihe nur nach Rücksprache mit der Bibliotheksassistentin bzw. dem -assistenten oder mit dem Direktor gestattet.

Sollte die Leihfrist überschritten werden oder auf Rückforderungen nicht reagiert werden, wird die Benutzerin bzw. der Benutzer nach einmaliger Mahnung für die Zukunft von der Nutzung der Bibliothek ausgeschlossen. Bei wiederholter Missachtung von Mahnungen kann auch eine Sperrung des UB-Kontos erwirkt werden. Im Falle der Beschädigung von entliehenen Werken muss der Entleihende für den Schaden aufkommen.