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Anfrage

Anfragen bzgl. einer Promotionsbetreuung werden nur bearbeitet, wenn sämtliche Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse/Abschlüsse etc.) eingereicht werden. Ob die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg erfüllt sind, haben Sie bitte dabei im Voraus selbst zu überprüfen. Aus Kapazitätsgründen werden grundsätzlich nur diejenigen Absolventen zur Betreuung angenommen, die beim ersten juristischen Staatsexamen im staatlichen Teil mindestens 8 Punkte erreicht haben.