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Studierendenvorschlagsbudget (SVB)

Bei dem Studierendenvorschlagsbudget (SVB) handelt es sich um Gelder der Universität, die zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre dienen. Die Vergabe erfolgt durch Vorschlag der Studierenden. Der Universität Freiburg stehen jährlich ca. 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, wobei davon 121.333,72 € auf den Fachbereich Rechtswissenschaft entfallen. Zur Ausarbeitung eines Vorschlags für die Vergabe der dezentralen SVB-Mittel des kommenden Jahres finden jeweils im Sommersemester zwei Fachbereichssitzungen statt.

Aktuelle Termine

 

11.07.2023, 20 Uhr s.t.: Antragsvorstellung: Anträge können bis 14:00 diesen Tages an jura@stura.uni-freiburg.de geschickt werden und werden in dieser Sitzung vorgestellt. Die Sitzung findet in der Werthmannstr. 4, R 02 017 statt.

 

17.07.2023, 20 Uhr s.t.: SVB-Vergabe: Die bis dahin eingereichten Antragspakete werden vorgestellt. Im Anschluss wird über diese abgestimmt. Die Sitzung findet wie immer in der Werthmannstr. 4, R 02 017 statt.

 

Hintergrund

Im Januar 2015 haben Landesrektorenkonferenz und Landesregierung mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag I die Leitlinien für die Finanzierung der Landeshochschulen im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 vereinbart. Teil dieser Vereinbarung ist, dass die bisherigen Qualitätssicherungsmittel (QSM) zum Großteil in die regulären Haushaltsmittel der Hochschulen übergehen; 11,764 % wurden den Verfassten Studierendenschaften zugesprochen. Diese Mittel können auf Vorschlag der Studierenden zur Sicherung der Qualität von Lehre und Studium eingesetzt werden.

Mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag II, der im April 2020 vereinbart wurde, werden die bestehenden Regelungen zum Studierendenvorschlagsbudget im Zeitraum zwischen 2021 und 2025 beibehalten.

Rechtliche Vorgaben

Die rechtlichen Grundlagen sind in folgenden Rechtsdokumenten festgelegt:

Zusätzlich wurden von der Verfassten Studierendenschaft und dem Fachbereich Rechtswissenschaften Vergabeordnungen beschlossen:

Soweit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind, muss das Rektorat dem Vorschlag der Studierendenschaft folgen.

Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel

Der Studierendenrat hat beschlossen, das SVB anhand der Struktur der Verfassten Studierendenschaft zu vergeben (vgl. Grafik).

Zentrale Vergabe: Innovation und Investition.
400.000 € der Mittel werden jährlich zentral für Innovation und Investition ausgeschrieben und durch ein uniweites Vergabegremium kompetitiv anhand der eingegangenen Anträge vergeben. Näheres ist der website des Studierendenrates (StuRa) zu entnehmen: www.stura.uni-freiburg.de/politik/svb

Dezentrale Vergabe: Die restlichen ca. 1,1 Mio. € werden durch einen Pro-Kopf-Schlüssel auf die Fachbereiche aufgeteilt, die Art der Vergabe kann jeder Fachbereich selbst bestimmen.

Der Fachbereich Jura hat zur Vergabe der ihm zur Verfügung stehenden Mittel am 16.6.2016 eine Vergabeordnung verabschiedet.

Ausschreibung und Vergabe der dezentralen Mittel des Fachbereichs Jura (2024)

Dem Fachbereich Jura standen für das Jahr 2023 122.086,03€ aus dem Studierendenvorschlagsbudget zur Unterstützung von Studium und Lehre zur Verfügung. Für das Jahr 2024 wird dem Fachbereich voraussichtlich eine ähnliche Summe zur Verfügung stehen. Über die genaue Aufteilung der Mittel entscheidet auf Grundlage der SVB-Vergabeordnung die Fachbereichssitzung, bei der alle eingeschriebenen Jura-Studierenden stimmberechtigt sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Antragsstellung erfolgt in zwei Schritten:

1. Bis Di, 11.07.2023 14:00 Uhr können einzelne Anträge zur Vergabe des SVB gestellt werden, diese werden dann auf der Fachbereichssitzung am Di, 11.07.2023 20 Uhr s.t. persönlich vorgestellt. Um zu gewährleisten, dass die eingegangenen Anträge schon vor der Sitzung online angeschaut werden können, bitten wir jedoch darum, uns Anträge wenn möglich bereits vor dem 11.07.2023 zuzuschicken.

2. Bis Mo, 17.07.2023 14:00 Uhr können Antragspakete aus den vorgestellten Anträgen zusammengestellt und eingereicht werden. Diese sollten den gesamten Betrag, welcher dem Fachbereich Jura zur Verfügung steht, ausschöpfen. Nach der Vorstellung der Antragspakete wird auf der Fachbereichssitzung am Mo, 17.07.2023 um 20 Uhr s.t. abgestimmt. Hier bitten wir darum, uns die Antragspakete bereits einige Tage vorher zuzuschicken und eine Kontaktperson zu benennen. So können sich Antragsstellende bei ähnlichen Paketen auf einen Vorschlag einigen, um die Anzahl der dann tatsächlich zur Abstimmung stehenden Pakete zu minimieren und das Verfahren zu vereinfachen.

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder, stimmberechtigt alle immatrikulierten Studierende der juristischen Fakultät. Die Anträge sind schriftlich und fristgerecht unter Verwendung des bereitgestellten Formulars bei der Fachbereichsvertretung (jura@stura.uni-freiburg.de) einzureichen.

Alle wichtigen Informationen, die Vergabeordnung, nach der sich der Ablauf der Vergabe richtet, sowie die eingegangenen Anträge/Pakete werden auf dieser Webseite veröffentlicht.

Bitte denken Sie daran, auf dem Antrag auch immer eine mittelbewirtschaftende Stelle anzugeben - in der Regel eine Institution der Fakultät.

 

Weitere Informationen, darunter die rechtlichen Vorgaben des SVB, sind auf dieser Webseite oder der Internetseite des Studierendenrates Freiburg zu finden: stura.org/svb.

Bei Fragen zur Antragsstellung sind wir gerne behilflich: jura@stura.uni-freiburg.de.

Ihre Fachbereichsvertretung

 

Downloads

 

Eingegangene Anträge

Vergaberunde 2024:

Eingegangene Anträge:

 

Summe der Anträge insgesamt: 131.361,42 €

Zur Verfügung stehende Summe: 121.333,72 €

Differenz: 10.027,70 €

  • Antragspaket 1: Dekanat, Fachschaft und Fachbereichsvertretung
  • Antragspaket 2: LS Hefendehl
  • Antragspaket 3: Niklas Simon
  • Antragspaket 4: Robert Wiebalck (gewählt)

 

Alle Vorschlagspakete zusammengefasst finden sich hier.

 

Vergaberunde 2023:

Eingegangene Anträge:

Drei Anträge wurden aufgrund fehlerhafter Lohnberechnungen nachträglich korrigiert.

 

Summe Anträge insgesamt: 126.024,31 Euro

zur Verfügung stehende Summe: 122.086,03 Euro

Differenz: 3.938,28 Euro

 

Eingegangene Antragspakete:

  • Antragspaket 1: Dekanat, Fachschaft und Fachbereichsvertretung
  • Antragspaket 2: Refugee Law Clinic Freiburg e.V. (gewählt)
  • Antragspaket 3: Robert Wiebalck

 

Alle Vorschlagspakete zusammengestellt finden sich hier.

 

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Vergaberunde 2022:

Eingegangene Anträge:

 

Summe Anträge insgesamt: 132.764,40 € 

zur Verfügung stehende Summe: 121.813,00 € - (Differenz: 10.951,40 €)

 

Eingegangene Antragspakete

 

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Vergaberunde 2021:

Eingegangene Anträge (Summe der Anträge insgesamt: 133.707,80 €)

 

Eingegangene Antragspakete

 

 

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Vergaberunde 2020:

Eingegangene Anträge

Lehrassistenz im Strafrecht - 27.670 €

Lehraufträge - 10.500 €

Korrektur Probeexamina 2020 - 30.000 €

Strafrecht-online meets Jurcoach - 8.370,06 €

Zuschuss Kopierkosten Fallrepetitorium Zivilrecht - 1.250 €

Hiwi-Stelle zur Unterstützung der Korrekturtätigkeit der LehrassistentInnen - 3.120 € (zurückgezogen)

Förderung der Refugee Law Clinic - 7.600 €

Fonds für studentische Initiativen des Fachbereichs - 20.000 €

Ex-o-Rep Koordination - 20.600,08 €

Tutorate - 4611,60 €

Summe Anträge insgesamt: 130.601,74€

(Zur Verfügung stehende Mittel 2020: 111.563,00 €

Differenz: 19.038,74 €)
 

Eingegangene Antragspakete (mit Ergebnissen der Abstimmung vom 16.07.19)

Vorschlagspaket 1 (Refugee Law Clinic)  (6 von 271 Stimmen / 2,21 %)

Vorschlagspaket 2 (Max Burger)  (0 von 271 Stimmen / 0,00 %)

Vorschlagspaket 3 (Gemeinsamer Vorschlag der stud. Fakultätsratsmitglieder und des Dekanats) (zurückgezogen)

Vorschlagspaket 4 (Institut für Kriminologie) (37 von 271 Stimmen / 13,65 %)

Vorschlagspaket 5 (Fachbereichsvertretung) (gewählt im 1. Wahlgang mit 228 von 271 Stimmen / 84,13 %)

 

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Vergaberunde 2019:

Eingegangene Anträge

 

 Eingegangene Antragspakete

 

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Vergaberunde 2018

 

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Vergaberunde 2017:

 

Eingegangene Antragspakete 2017