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Abgabefrist für die Hausarbeit im Rahmen der Übung im Strafrecht für Anfänger II - Stand vom 03.04.2020

Anders als zwischenzeitlich kommuniziert, wird entsprechend der neuen Leitlinie des Rektorats vom 02.04.2020 die Frist für die Abgabe der Hausarbeit bis zum 25.05.2020 verlängert. Auf die eingeschränkte Zugänglichkeit von Quellen wird bei der Benotung angemessene Rücksicht genommen.

Sofern an diesem Tag kein Präsenzunterricht stattfinden kann, ist die Hausarbeit per Post an die Institutsadresse (Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht Abt. 1, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg, 79085 Freiburg) zu schicken. Zur Wahrung der Abgabefrist muss der Briefumschlag einen lesbaren Poststempel tragen, der nicht nach dem 25.5.2020 liegen darf. Selbststempler dürfen nicht verwendet werden.

Die elektronische Abgabe der Hausarbeit erfolgt – wie auch bislang vorgesehen – über ILIAS. Die elektronische Einreichung muss bis zum 25.5.2020 um 24 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die elektronisch hochgeladene Version mit der gedruckten Version der Arbeit inhaltlich identisch sein muss. Zudem ersetzt das Hochladen Ihrer Arbeit auf ILIAS nicht die Abgabe Ihrer Arbeit in gedruckter Form.

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