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Der Konvent

Der Doktorandenkonvent setzt sich aus allen zur Promotion angenommenen DoktorandInnen der Juristischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zusammen. 

 

Aufgaben und Ziele des Konvents

Die gewählten Vorstandsmitglieder des Konvents agieren als Interessenvertreter der DoktorandInnen innerhalb und außerhalb der Universität.

Der Konvent kann Empfehlungen an die Organe der Hochschule aussprechen und dient als Kommunikationsplattform für die DoktorandInnen bei aufkommenden Fragen. Weiterhin wird eine bessere Vernetzung der Promovierenden der Fakultät und der Universität angestrebt, wofür der Konvent als auch der Gemeinsame Arbeitsausschuss der Doktorandinnen- und Doktorandenkonvente (GAA) ein zentrales Forum bietet.

Wenn Du zur Promotion angenommen bist und Fragen oder Anregungen hast, kannst Du dich jederzeit an uns wenden. Gerne kannst Du Dich auch in unseren E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen, um aktuelle Mitteilungen (z.B. zu Infoveranstaltungen oder DoktorandInnenstammtischen) zu erhalten. Du erreichst uns unter:

 

Gründung und Entwicklung

Seit seiner Änderung im Frühjahr 2014 sieht das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg eine Vertretung der DoktorandInnen auf Fakultäts- und Universitätsebene vor. Dies wurde gleichfalls in der Rahmenpromotionsordnung der Universität Freiburg rechtlich verankert. Hier ist in § 23 Abs. 1 S. 1 RahmenPromO vorgesehen, dass alle zur Promotion angenommenen Doktoranden/Doktorandinnen der juristischen Fakultät einen Doktoranden- und Doktorandinnenkonvent bilden. Die Promotionsordnungen der Fakultäten können auch die Bildung eines gemeinsamen Doktoranden- und Doktorandinnenkonvents vorsehen. Durch die Annahme der Geschäftsordnung vom 9.12.2015 wurde der Konvent der juristischen Fakultät offiziell gegründet. Es wurde ein Vorstand bestehend aus drei Mitgleidern gewählt.

 

Stand der aktuellen Vorstandsarbeit

Seit der Gründung des Doktorandenkonvents hat der Vorstand den Änderungsprozess der Promotionsordnung begleitet. Hierzu wurden zunächst ein Meinungsbild der DoktorandInnen der Fakultät eingeholt und in einer anschließenden Sitzung eine Stellungnahme erarbeitet, die dem Studiendekan übermittelt wurde. Weiterhin entsendet der Vorstand Mitglieder in die monatlich stattfindenen Sitzungen des Gemeinsamen Arbeitsausschusses der Doktorandinnen- und Doktorandenkonvente (GAA), der am 17.3.2016 gegründet wurde.

Seit der Vorstand seine Arbeit aufgenommen hat, festigt sich der Konvent der juristischen Fakultät in seiner Struktur und Arbeitsweise mit der zunehmenden hochschulpolitischen Erfahrung. Um diese Linie weiterzuführen sind wir auf Engagement und Mitarbeit angewiesen. Falls Du Interesse an der Mitarbeit im Vorstand/Konvent hast, kannst du gerne zu uns Kontakt aufnehmen.