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Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)

Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist nach der allgemeinen Regel des Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dann vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die „Richtlinie des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) zur Nutzung von sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen“ macht die Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO zur Pflicht.

Das Instagram-Angebot der Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg selbst löst diese Folge aufgrund des nur sehr geringen Umfangs seiner eigenen Datenverarbeitung (siehe dazu die Datenschutzerklärung zu Instagram) nicht aus. Allerdings haben einige der Postings einen direkten Personenbezug. Die Universität Freiburg achtet daher bei der Erstellung und Veröffentlichung eigener Inhalte darauf, dass neben dem Urheberrecht der Fotos auch die Bildrechte der Abgebildeten berücksichtigt werden. Wird in den Beiträgen der Universität Freiburg Bezug zu anderen Instagram-Nutzer hergestellt (durch Re-Posten oder Erwähnen), so werden nur die Daten verarbeitet, die diese selbst und freiwillig angegeben haben (Nutzername und Postings).

Jedoch stellt aus Sicht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg die Instagramnutzung an sich aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen, hinsichtlich der Auswertung der Daten durch die Facebook Ireland Ltd., zu der Instagram gehört, zu Werbezwecken und Ähnlichem, eine Verarbeitung mit hohem Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist. Denn durch die Nutzung eines Instagram-Accounts begibt sich der jeweilige Nutzer unter die systematische Beobachtung durch Instagram. Hierbei können auch sensible Daten wie politische Einstellungen, die sexuelle Orientierung oder gesundheitliche Probleme offenbart werden, die miteinander verknüpft und zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden können. Auch besonders schutzwürdige Personen wie etwa Jugendliche können Instagram-Nutzer und damit Betroffene sein. Auch von ihnen können durch die Erhebung von Log-Daten sensible Daten erhoben werden, etwa durch die vorher besuchten Webseiten oder die Standortdaten des Nutzers.

Dies gilt umso mehr, als dass Instagram nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden kann. Da die Daten von in Deutschland ansässigen Nutzer nicht innerhalb Deutschlands, sondern in Irland verarbeitet werden, bestehen höheren Hürden für den Zugang zu (gerichtlichem) Rechtsschutz als bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg geht insofern davon aus, dass sie als öffentliche Stelle, die ein soziales Netzwerk zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzt, eine Mitverantwortung trägt.

Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-LudwigsUniversität Freiburg die Datenschutzkonformität der Produkte von Instagram bestätigt oder garantiert. Dies kann sie unter den gegebenen Umständen nicht leisten. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sich und anderen die Risiken sozialer Netzwerke bewusst macht. Aktuell sind die sozialen Netzwerke in vielen Punkten aus datenschutzrechtlicher Sicht verbesserungsbedürftig. Deshalb werden den Instagram-Nutzer durch Verweise auf die Homepage der Universität Freiburg alternative, datenschutzfreundlichere Kommunikationswege aufgezeigt.

Auf die Risiken, die generell mit der Nutzung sozialer Medien einhergehen, werden die Nutzer zudem in der Datenschutzerklärung des Instagram-Profils der Universität Freiburg hingewiesen. Zu diesen Maßnahmen hat sich die Universität Freiburg in ihrem Nutzungskonzept verpflichtet. Vor- und Nachteile der Instagram-Nutzung werden danach regelmäßig unter Einbeziehung der Nutzungsbedingungen von Instagram evaluiert. Diese Evaluierung des Nutzungskonzepts erfolgt jährlich und berücksichtigt die Nutzungszahlen und Reichweiten sowie die Zielgruppenstruktur und das Nutzungsverhalten der Netzwerke.

Die Instagram-Nutzung ist damit in ein Maßnahmenpaket (Nutzungskonzept, Datenschutzerklärung, Disclaimer und Netiquette) eingebettet. Die Abschätzung der Folgen der Instagram-Nutzung der Universität Freiburg stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:

 

1. Risikoidentifikation:

Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von Instagram einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Instagram-Nutzung der Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Auch wird durch die Postings der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu sensiblen personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet. Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem Instagram-Profil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf dem Instagram-Profil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und die Wechselbeziehung einer breiteren/“spezifischeren“ Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so unter Umständen eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion. Auch lässt sich so das Interesse an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg an der Abonnenten-Eigenschaft oder an regelmäßigen Beiträgen ablesen.

Durch die eigene Instagram-Nutzung erhöht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg also die Menge der Daten, die von Instagram verwendet und ausgewertet werden.

 

2. Risikoanalyse:

Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch Instagram und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch Instagram selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das Instagram-Profil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der AlbertLudwigs-Universität Freiburg nur in begrenztem Maße erhöht. Denn die Daten sind zu einem wesentlichen Teil schon für Instagram verfügbar. Insbesondere entsteht durch das Angebot der Universität Freiburg kein Zwang, einen Instagram-Account zu erstellen, da genügend alternative Kontaktund Informationsmöglichkeiten zur Universität Freiburg bestehen.

 

3. Risikobewertung

Insgesamt ist das durch das Instagram-Profil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-LudwigsUniversität Freiburg verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen. Zudem ist die Durchführung von Abhilfemaßnahmen möglich, die das Risiko weiter senken. Ein Großteil dieser Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Nutzers: Der Nutzer kann sich durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen seines Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos.

 

4. Ergebnis

Die Instagram-Nutzung durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Die Universität Freiburg verpflichtet sich, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung regelmäßig zu wiederholen und gegebenenfalls fortzuentwickeln.

 

Stand: Juli 2023

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