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BAföG-Sprechstunde

Die BAföG-Sprechstunde findet

montags von 9.00 bis 12.00 Uhr

bei Frau Carina Nüdling statt.

 

Bitte beachten Sie: Die nachfolgend aufgeführten erforderlichen Unterlagen können auch unabhängig von der BAföG-Sprechstunde per Mail eingereicht werden, siehe Mailadresse unten. Bitte achten Sie darauf, dass die Anhänge gut lesbar sind.

 

Vorgehensweise beim BAföG-Formblatt 5

Bitte denken Sie an Folgendes, bevor Sie zu uns in die BAföG-Sprechstunde kommen bzw. uns die Unterlagen per Mail zukommen lassen:

  1. Sie benötigen vorher das BAföG-Formular "Formblatt 5", das erhalten Sie entweder:
    Bitte füllen Sie die obere Hälfte des Formblatts 5 aus und lassen Sie den unteren Abschnitt "Leistungsbescheinigung der Ausbildungsstätte" komplett frei, dieser wird von uns ausgefüllt.
  2. Bitte reichen Sie außerdem eine aktuelle Studienbescheinigung mit dem Zusatz "gilt auch als Bescheinigung nach §9 BAföG" ein, auf der die Anzahl der Fachsemester vermerkt ist.
  3. Ferner benötigen wir Nachweise über die von Ihnen bisher erbrachten Studienleistungen, je nach Fachsemester. Die Kriterien dazu finden Sie hier.
    • Legen Sie uns bitte eine aktuelle und von der Studienfachberatung beglaubigte Leistungsübersicht bzw. eine verifizierte Leistungsübersicht vor.

 

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formblatt, die aktuelle Studienbescheinigung und die beglaubigte bzw. verifizierte Leistungsübersicht als Anhang (am besten als PDF, nicht als Screenshot) an