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BAföG-Sprechstunde für Studierende der Rechtswissenschaften

Die BAföG-Sprechstunde findet montags von 9.00 bis 11.00 Uhr bei Frau Carina Nüdling statt.

 

Bitte beachten Sie: Die nachfolgend aufgeführten erforderlichen Unterlagen können Sie auch unabhängig von der BAföG-Sprechstunde jederzeit per Mail einreichen, siehe Mailadresse unten. Bitte achten Sie darauf, dass die Anhänge gut lesbar sind. Wir stellen das Formblatt 5 ausschließlich für Studierende der Rechtswissenschaften aus.

 

Vorgehensweise beim BAföG-Formblatt 5

Bitte denken Sie an Folgendes, bevor Sie zu uns in die BAföG-Sprechstunde kommen bzw. uns die Unterlagen per Mail zukommen lassen:

  1. Sie benötigen vorher das BAföG-Formular "Formblatt 5", dieses erhalten Sie entweder:
    Bitte füllen Sie die obere Hälfte des Formblatts 5 aus und lassen Sie den unteren Abschnitt "Leistungsbescheinigung der Ausbildungsstätte" komplett frei, dieser wird von uns ausgefüllt.
  2. Bitte reichen Sie außerdem eine aktuelle Studienbescheinigung mit dem Zusatz "gilt auch als Bescheinigung nach §9 BAföG" ein, auf der die Anzahl der Fachsemester vermerkt ist.
  3. Ferner benötigen wir Nachweise über die von Ihnen bisher erbrachten Studienleistungen, je nach Fachsemester. Die Kriterien dazu finden Sie hier im Infoblatt zu den BAföG-relevanten Leistungen ("Voraussetzungen für die Bescheinigung nach § 48 BAföG - Formblatt 5").
    • Legen Sie uns bitte eine aktuelle und von der Studienfachberatung beglaubigte Leistungsübersicht (mit Stempel und Unterschrift) bzw. eine aktuelle verifizierte Leistungsübersicht (mit Verifikationsnummer) vor, diese erhalten Sie ebenfalls von der Studienfachberatung.

 

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formblatt, die aktuelle Studienbescheinigung und die beglaubigte bzw. verifizierte Leistungsübersicht als PDF-Dateien (nicht als Screenshots!) an

Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann das Formblatt 5 nicht ausgestellt werden.