BAföG-Sprechstunde
Die BAföG-Sprechstunde findet am
Montag von 9.00 - 12.00
(Entfällt aufgrund der Schließung des Instituts)
bei Frau Martha Kaiser statt.
Vorgehensweise beim BAföG-Formblatt 5
Bitte denken Sie an Folgendes, bevor Sie zu uns in die BAföG-Sprechstunde kommen:
- Sie benötigen vorher das BAföG-Formular "Formblatt 5", das erhalten Sie entweder:
- aus dem Internet
- beim Studentenwerk, Schreiberstr. 12-16, entweder bei der Allgemeinen BAföG-Beratung im Infoladen
- oder bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter
- Bitte bringen Sie eine aktuelle Studienbescheinigung mit
- Ferner benötigen wir Nachweise über die von Ihnen bisher erbrachten Studienleistungen, je nach Fachsemester. Die Kriterien dazu finden Sie hier.
- Legen Sie uns bitte eine von der Studienfachberatung beglaubigte Leistungsübersicht vor.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formblatt, die aktuelle Studienbescheinigung und die beglaubigte Leistungsübersicht als Anhang an martha.kaiser@jura.uni-freiburg.de