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Klausurankündigung für den SPB 8 im WS 2020/21

Vorlesungsabschlussklausur SPB 8

Die Vorlesungsabschlussklausur im SPB 8 „Informations- und Medienrecht“ findet – Stand heute 1. Februar 20121 – wie geplant als Präsenzklausur am

Donnerstag, 11. Februar 2021, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Hörsaal 1199

– nicht: Hörsaal Rundbau –

statt. Rechtzeitiges Erscheinen (ab 9.30 Uhr) ist wünschenswert, damit die notwendigen Formalitäten reibungslos abgewickelt werden können.

Hinweis: Für die Klausur werden folgende Gesetzestexte benötigt: GG, IFG, LPresseG, TMG. Texte des Landespressegesetzes BW (LPresseG) werden von den aufsichtführenden Personen mitgebracht und zusammen mit der anzufertigenden Klausur verteilt.

Dass die „Corona-Bedingungen“ eingehalten werden können und müssen, ist selbstverständlich. Die Anfertigung einer Präsenzklausur stellt sicher, dass das Landesjustizprüfungsamt die Prüfungsergebnisse, wie üblich anerkennen kann.

Ausnahmen von der Anfertigung der Präsenzklausur müssen gem. § 4a der Corona Satzung der Albert-Ludwigs-Universität[1] beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt und begründet werden.

Zudem wird auf die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmasken) hingewiesen. Das Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske reicht insoweit nicht aus. Weitere Details finden Sie auf der Corona-Website[2] der Universität.



[1] Satzung der Albert-Ludwigs-Universität zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Bereich Studium und Lehre (Corona-Satzung) vom 17. April 2020 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 51, Nr. 31, S. 140–154) in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 29. Januar 2021 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 52, Nr. 1, S. 1–20).

[2] https://uni-freiburg.de/universitaet/themen-im-fokus/corona/