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Annchristin Streuber, Gegenseitiges Vertrauen als Rechtsprinzip des Unionsrechts

Der EuGH hat dem Konzept des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten sukzessive normativen Gehalt verliehen und den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens mittlerweile als zentralen Grundsatz des Unionsrechts etabliert. Dennoch sind wesentliche Fragen in Bezug auf den Anwendungsbereich, den Regelungsgehalt, die theoretischen Grundlagen und die Grenzen des Grundsatzes weitgehend ungeklärt. Die Arbeit unternimmt den Versuch einer grundlegenden rechtsdogmatischen Klärung des gegenseitigen Vertrauens als allgemeines Rechtsprinzip des Unionsrechts. Sie zeigt außerdem, dass dem Vertrauensgrundsatz ein horizontaler Solange-Vorbehalt zu entnehmen ist, dessen Grenzen in Anknüpfung an den Wertekatalog des Art. 2 EUV zu bestimmen sind. Zuletzt beleuchtet sie die Herausforderungen, mit denen sich die mitgliedstaatliche Zusammenarbeit im Zeitalter der sog. „Polykrise“ der Union konfrontiert sieht und zeigt Ansätze auf, um die vertrauensbasierte Zusammenarbeit auch in Krisenzeiten zu stabilisieren.
Termin des Rigorosums: 9. Mai 2023

Zweitgutachterin: Prof. Dr. Paulina Starski

Veröffentlichung der Dissertation: Schriften zum Europäischen Recht, Duncker & Humblot, Berlin 2024, 367 Seiten