Sie sind hier: Startseite Schwerpunktausbildung Aktuelle Anmeldefristen

Aktuelle Anmeldefristen

Bitte beachten Sie: Prüfungsfristen sind einzuhalten, nachträgliche Zulassungen werden prinzipiell nicht gewährt! Nur für den Fall, dass das Fristversäumnis nicht zu vertreten ist, kann auf schriftlichen Antrag hin, ggf. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (vgl. § 32 Abs. 1 LVwVfG)!


I. Antrag auf Zulassung

Die Zulassung zum Schwerpunktstudium (und damit zur Universitätsprüfung gem. §§ 1 Abs. 2 S. 3, 26-33 JAPrO) muss bis zu den folgenden Zeitpunkten erfolgen, § 15 Abs. 2 StPrO 2016: Die ausgefüllten Zulassungsanträge

  • für das SS 2024 müssen bis zum 15.03.2024
  • für das WS 2024/25 müssen bis zum 31.08.2024
  • für das SS 2025 müssen bis zum 15.03.2025
  • für das WS 2025/26 müssen bis zum 31.08.2025
  • für das SS 2026 müssen bis zum 15.03.2026
  • für das WS 2026/27 müssen bis zum 31.08.2026


zusammen mit dem Ausdruck der unbeglaubigten Leistungsübersicht beim Prüfungsamt eingegangen sein!

 

II. Angebot der Modulabschlussprüfungen (2. Prüfungsabschnitt)

Alle Modulabschlussprüfungen im Schwerpunktstudium werden innerhalb der einzelnen Schwerpunktbereiche - mit wenigen Ausnahmen - nur einmal im Jahr angeboten. Die Klausuren zu den Pflichtmodulen finden in folgendem Turnus statt:

  • SPB 1: im Sommersemester: Europäische Privatrechtsgeschichte; im Wintersemester: Rechtsvergleichung
  • SPB 2: nur im Sommersemester
  • SPB 3: nur im Sommersemester
  • SPB 4: im Sommersemester: Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht sowie Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht; im Wintersemester: Handelsrecht sowie Gesellschaftsrecht (mit gesellschaftsrechtlicher Gestaltung)
  • SPB 5: nur im Wintersemester
  • SPB 6: nur im Sommersemester
  • SPB 7: nur im Wintersemester
  • SPB 8: nur im Wintersemester
  • SPB 9: nur im Wintersemester
  • SPB 10: nur im Sommersemester

 

III. Anmeldefrist zu den Prüfungen zu den Pflicht- und Wahlmodulen (2. Prüfungsabschnitt):

Die Anmeldung zu allen Modulabschlussprüfungen muss spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgt sein, § 28 Abs. 2 S. 1 StPrO 2016. Voraussetzung ist, dass alle zum Modul gehörenden Veranstaltungen vorab belegt worden sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Prüfungsanmeldung und den Hinweisen zur Prüfungsbelegung.

Hier finden Sie die aktuelle Liste mit den Prüfungsterminen für Studierende in der PO 2016.

Ihre Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen können Sie entweder online oder schriftlich vornehmen.

Die schriftliche Anmeldung ist jederzeit möglich – spätestens bis drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Sie kann unabhängig davon erfolgen, dass die Prüfungsanmeldung im System noch nicht freigeschaltet ist oder auch bei technischen Problemen mit der elektronischen Anmeldung. Sie können Ihre schriftliche Anmeldung persönlich während der Sprechzeiten abgeben, in unseren Briefkasten einwerfen oder per Post zusenden. Für den fristgerechten Eingang Ihrer Post ist allerdings nicht das Datum des Poststempels entscheidend, sondern der Tag des Eingangs Ihrer Anmeldung beim Prüfungsamt.

 

IV. Anmeldung zur Studienarbeit (1. Prüfungsabschnitt):

Studienarbeiten werden nur in vorher (meist unter "Aktuelles") angekündigten Vergabeterminen, regelmäßig am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters, ausgegeben. Wenn Sie sich für die Bearbeitung eines Themas entschieden haben, müssen Sie eine Annahmeerklärung, die zugleich das verbindliche Abgabedatum nennt, unterzeichnen. Die Annahmeerklärung wird vom Seminarveranstalter an das Prüfungsamt weiter geleitet; Sie brauchen hierbei nichts zu unternehmen, müssen aber die Arbeit nach der vierwöchigen Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt einreichen. Vergessen Sie nicht die Eigenhändigkeitserklärung und den Datenträger mit der elektronischen Version mitabzugeben!