Formulare
Bitte beachten Sie: Wenn eine Frist versäumt wurde, kann lediglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Dies setzt voraus, dass Sie das Fristversäumnis nicht zu vertreten haben (vgl. § 32 Abs. 1 LVwVfG)!
Bitte beachten Sie: Wenn eine Frist versäumt wurde, kann lediglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Dies setzt voraus, dass Sie das Fristversäumnis nicht zu vertreten haben (vgl. § 32 Abs. 1 LVwVfG)!