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Vorankündigung: Vorlesung Staatshaftungsrecht im Wintersemester

Termine: jeweils freitags,

10. November und 24. November 2023 (HS Otto-Krayer-Haus), 8. Dezember und 15. Dezember 2023 sowie 12. Januar 2024 (Paulussaal), jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr (Pause von 11:30 bis 12:30 Uhr).

 

Corona-Pandemie, Klimawandel, Kunduz - Ersatzleistungen sind bisweilen die letzten Mittel, die vom Staat gefordert werden, wenn es für anderes zu spät ist. Dementsprechend ist das "Staatshaftungsrecht" im Überblick (vgl. § 7 Absatz 2 JAPrO) als Teil des Öffentlichen Rechts Prüfungsstoff der Staatsprüfung und als solches Gegenstand dieser Vorlesung. Im Grundsatz gilt: Der Staat haftet nicht, in mehrfacher Hinsicht. Dies wird in der Vorlesung ebenso erarbeitet wie die historische Entwicklung, die aktuellen Herausforderungen und die Prüfungsrelevanz einschließlich der unionsrechtlichen Bezüge. Die erste Hälfte jedes Termins dient den Grundlagen, in der zweiten Hälfte wird ab der zweiten Veranstaltung jeweils ein Klausurfall besprochen, der vorab im Skript zur Vorlesung mit Gliederung und Literaturhinweisen zur Verfügung gestellt wird.

 

gez. Privatdozent Dr. Eike Michael Frenzel

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