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"IC²BE"

“IC²BE”

(„Informed Choices in Cross-Border Enforcement“)

Cross-Border Enforcement in Europe: Civil Justice Framework, National Courts and the Court of Justice of the European Union - (JUST-AG-2016-02)

 

This project is funded by the European Union

 

 

Das europäische Internationale Privat- und Verfahrensrecht hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt. Hierzu gehört insbesondere die mehrfach ausgebaute Möglichkeit der grenzüberschreitenden Sicherung und Durchsetzung von Forderungen. Dabei steht in Frage, ob und wie sich die insoweit bestehenden speziellen EU-Verordnungen der sogen. „2. Generation“ (EuVTVO, EuMahnVO, EuGFVO sowie EuKpfVO) im Verhältnis zum „Stammrechtsakt“, der Brüssel Ia-VO, bewähren. Die Europäische Kommission hat deshalb am 27. Juni 2017 ein Konsortium aus dem Luxemburger Max-Planck-Institut und führende europäischer Universitäten mit einer empirischen Studie zu dieser Frage betraut. Die Federführung des Projekts liegt bei der Universität Freiburg (Prof. Dr. Jan von Hein). Darüber hinaus nehmen das Max-Planck-Institut Luxemburg (Prof. Dr. Burkhard Hess / Prof. Dr. Marta Requejo Isidro) sowie die Universitäten Antwerpen (Prof. Thalia Kruger / Prof. Dr. Johan Meeusen), Breslau (Prof. Dr. Agnieszka Frackowiak-Adamska), Rotterdam (Prof. Dr. Xandra Kramer), Complutense/Madrid (Prof. Carmen Otero García-Castrillón) und Mailand (Prof. Dr. Stefania Bariatti / Prof. Dr. Francesca Clara Villata) teil. Die zentrale Projektwebsite finden Sie hier.

Die Studie soll eine Antwort auf die Frage geben, ob das bestehende europäische Regelwerk eine effektive Forderungsdurchsetzung in grenzüberschreitenden Streitigkeiten gewährleistet oder ob eine kohärentere Regelung der maßgeblichen Probleme nötig ist. Zu diesem Zweck wird eine Datenbank aufgebaut, in der Entscheidungen der mitgliedstaatlichen Gerichte sowie des EuGH gesammelt und analysiert werden. Zur Vervollständigung dieser quantitativen Analyse um qualitative Gesichtspunkte werden außerdem in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zahlreiche Interviews mit auf dem Gebiet des europäischen IPR/IZVR tätigen Praktikern durchgeführt.

 

Ein erster internationaler Workshop zu diesem Projekt wurde am 26. Februar 2018 am Max-Planck-Institut Luxemburg veranstaltet und ein deutscher Bericht hierüber in der Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht (IWRZ 2018, 143 f.) veröffentlicht (online verfügbar unter folgendem Link). Ferner finden Sie einen detaillierten Report zum Workshop in englischer Sprache hier.

 

Am 13. April 2018 fand zudem in Freiburg ein erster deutscher Projektworkshop statt. Dabei ging es um die Frage der praktischen Bewährung des europäischen IZVR in der deutschen Rechtspraxis und seine Perspektiven. Einen deutschen Tagungsbericht finden Sie zum einen in der Juni-Ausgabe des Berliner Anwaltsblattes auf S. 233 (online verfügbar unter folgendem Link) und einen englischen Bericht hier.

 

Der zweite deutsche Projektworkshop wurde am 10. und 11. Oktober 2019 in Freiburg veranstaltet. Näheres dazu finden Sie hier.

 

Die internationale Abschlusskonferenz des Projekts fand am 21. und 22. November in Antwerpen statt. Näheres zur Tagung findet sich hier sowie auf der zentralen Projektwebsite der Universität Antwerpen.