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Examen

Examensvorbereitung

Informationen zum Ex-o-Rep-Programm der Fakultät (Veranstaltungen, Lerngruppenbörse, Beispiellernpläne etc.) finden Sie hier.

Teilnahmeberechtigung Examensklausurenkurs

Eine anonyme Teilnahmeberechtigung für den Examensklausurenkurs ist derzeit nicht notwendig. Die Klausuren finden online statt und können unter Ilias abgerufen werden. Genauere Informationen zum Ablauf des Online-Klausurenkurses finden Sie hier.

Klausuren aus dem Examensklausurenkurs

Klausuren aus dem Examensklausurenkurs befinden sich im Büro der Ex-o-Rep-Koordination. Weitere Informationen finden Sie hier.

Examensanmeldung

Die Anmeldung zur Ersten juristischen Prüfung erfolgt elektronisch über die Homepage des LJPA.

 

Zur Anmeldung einzureichende Scheine und Unterlagen: 

  • Lebenslauf - eigenhändig geschrieben und unterschrieben, nicht nur tabellarisch; mit Lichtbild -,
  • Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) - beglaubigte Kopie - (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO),
  • Studienverlaufsbescheinigung (drucken Sie diese auf HISInOne aus und lassen Sie sie in der Studienfachberatung beglaubigen),
  • Nachweis(e) über die Teilnahme an der praktischen Studienzeit (Praktikumsbescheinigungen) (§§ 5, 10 Abs. 2 Nr. 2 JAPrO) im Original,
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen und sonstigen Lehrveranstaltungen (§ 9 Abs. 2 JAPrO) sowie für die regelmäßige Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO) im Original (beglaubigte Leistungsübersicht, die sie in der Studienfachberatung erhalten),
  • ggf. „Angaben zu Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Freiversuchs-/Notenverbesserungsregelung”,
  • ggf. Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr (nur bei Prüfungsteilnahme zur Notenverbesserung),
  • ggf. Bescheinigung für den Antrag auf Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 3 a BAföG - teilweise ausgefüllt, mit der Bitte um Bestätigung und Rücksendung - und
  • ggf. Mitteilung über die Universitätsprüfung - vorläufige Bescheinigung oder beglaubigte Abschrift. 

Wo sind meine Leistungen verbucht (LSF oder HISInOne)?

Seit dem Wintersemester 2015/2016 werden die Leistungen nicht mehr im alten Campus Management System LSF verbucht. Die Verwaltung erfolgt nunmehr über HISInOne. Sollten Sie vor dem Wintersemester 2015/2016 Leistungen erbracht haben, müssen ggf. zwei Leistungsübersichten beglaubigen lassen und einreichen.

Rückmeldung nach dem Examen

Sollten Sie, wenn Sie sich nach dem Examen am Notenverbesserungsversuch teilnehmen wollen und dazu eingeschrieben bleiben, Probleme bei der Rückmeldung haben, wenden Sie sich an das Studierendensekretariat und teilen dort mit, dass Sie am Notenverbesserungsversuch teilnehmen möchten.

Die Rückmeldung, wenn Sie am Notenverbesserungsversuch teilnehmen, ist nicht verpflichtend.