Sie sind hier: Startseite Klarstellung zur Hausarbeit in …

Klarstellung zur Hausarbeit in der Übung im Strafrecht für Anfänger II

Der Bearbeitervermerk ist wie folgt zu lesen: "Nicht zu prüfen sind § 221 StGB, die Straßenverkehrsdelikte des 28. Abschnitts des StGB sowie § 142 StGB."