Französische Rechtsschule
Das Projekt einer „Französischen Rechtsschule“ zielt auf eine studienbegleitende Ausbildung, die eine systematisch angelegte anspruchsvolle Einführung in das französische Recht zum Gegenstand hat. Als Regelstudienzeit ist eine Vorbereitungsphase von zwei Semestern, dann ein Programm von vier Semestern mit jeweils 4 SWS als Grundlagenausbildung sowie der Besuch von mindestens zwei verblockten Vertiefungsveranstaltungen vorgesehen. Alle Veranstaltungen finden auf Französisch statt und werden mit ernstzunehmenden Prüfungen abgeschlossen. Über die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt.
Die Anmeldung für das Studienjahr 2024/25 ist eröffnet, die Frist ist der 30.11.2024!
Den obligatorisch auszufüllenden Zulassungsantrag finden Sie hier
Aufgrund der neuen Satzung ist es KEINE Voraussetzung mehr, die Abschlussprüfung der Französischen Rechtsterminologie II mit mindestens sieben Punkten zu bestehen - sie können sich einfach für die Französische Rechtsschule mit dem ausgefüllten Zulassungsantrag einschreiben!
Bitte beachten Sie, dass der Antrag an die Studienfachberatung, nicht an den Lehrstuhl Prof. Masing zu senden ist!
Bei Fragen zur Französischen Rechtsschule melden Sie sich gerne bei der unten angegebenen Adresse!
Ansprechpartnerin:
Anna Harbauer
Email: franzoesischerechtsschule(at)jura.uni-freiburg.de
Weitere Dateien zum Download:
Bitte beachten Sie, dass das Reglement der Französischen Rechtsschule zum Wintersemester 24/25 aktualisiert wurde. Auch wenn sie bereits in der Französischen Rechtsschule sind, empfiehlt es sich also, sich die Änderungen anzusehen.
Antrag auf Ausstellung eines Zertifikats nach Abschluss der Zusatzausbildung
Bei individuellen Fragen zu Ihrer persönlichen Studiensituation und wie Sie das Curriculum der Französischen Rechtsschule am besten organisieren, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!