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Klarstellung Zeichenbeschränkung Hausarbeit Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die formalen Vorgaben für die Hausarbeit im Rahmen der Großen Übung im Sachverhalt korrekt angegeben sind. Der Textteil der Hausarbeit (einschließlich der Fußnoten und Leerzeichen, aber ohne Deckblatt mit Eigenständigkeitserklärung, Titelblatt, Sachverhalt, Gliederung und Literaturverzeichnis) darf eine Länge von 55.000 Zeichen nicht überschreiten. Für die Bearbeitung sind allein die Vorgaben der Freiburger Fakultät maßgeblich.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Hausarbeit!

Dr. Stefan Martini

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