Vortrag "Demokratie und Internationale Organisationen"
Eine Aufzeichnung des Vortrages ist auf der Videoplatform der Universität Freiburg verfügbar.
Vortragsbeschreibung: Die Geschichte des Völkerrechts der Gegenwart prägt der Prozess der Institutionalisierung. Staaten schließen völkerrechtliche Verträge und gründen auf dieser Basis zur Erfüllung bestimmter Aufgaben regelmäßig „internationale Organisationen“ (IOs – z. B. UN, WHO oder WTO). Oftmals sind Organe von IOs dazu ermächtigt, für die Mitglieder verbindliche Rechtsakte zu setzen (sog. Sekundärrecht – z. B. Resolutionen des UN Sicherheitsrates). Solche Sekundärrechtsakte verpflichten die jeweiligen Mitglieder der IO zur Umsetzung. So denn die Mitglieder auf die betreffende IO auch Hoheitsrechte übertragen haben, kommt derartigem Sekundärrecht gar Geltung und potentiell unmittelbare Anwendung innerhalb der nationalen Rechtsordnungen zu. Das von IOs gesetzte Recht zeitigt somit entweder unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf die Rechtswirklichkeit von Individuen. Dies lässt die Frage nach der demokratischen Legitimität des Wirkens von IOs drängend werden. Dem Problemkomplex eines Demokratieprinzips jenseits des Staates widmet sich dieser Vortrag der Samstags-Uni. Er wird sich insbesondere auch mit Erkenntnissen des Global Administrative Law und des Global Constitutionalism auseinandersetzen.