Prof. Dr. Paulina Starski als Sachverständige zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts im Bundestag angehört
Prof. Dr. Paulina Starski hob im Rahmen der Anhörung am Beispiel der Entwicklung in Polen hervor, dass der „Zerfall des Verfassungsstaates“ regelmäßig mit einer Entmachtung der Verfassungsgerichte beginne. Durch eine „kluge verfassungsrechtliche Absicherung“ könnten solche Prozesse verlangsamt werden und die Möglichkeit gegeben werden, eine Revision einzuleiten. Die vorgeschlagenen Änderungen werden daher jedenfalls einen „resilienzsteigernden Effekt haben“. Dennoch sei die Diskussion um wichtige Details der Ausgestaltung richtig. Für die Resilienz bedürfe es aber letztlich eines ganzheitlichen Ansatzes: „Demokratien bleiben stets ein Stück weit fragil, können aber durch Pflege der Verfassungskultur sowie gesellschaftlichen Rückhalt stabilisiert werden.“
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