Hinweise SPB 9 und SPB 4 – Wahlmodulklausur „Recht des unlauteren Wettbewerbs“ am 02.02.2024
Es wird darum gebeten, sich spätestens um 12:10 Uhr vor dem Raum einzufinden. Für die Einlasskontrolle werden ein Personalausweis und die Unicard benötigt. Die Teilnehmenden haben außerdem für eigene Schreibmaterialien zu sorgen. Auf den Blättern darf nicht der Name, sondern nur die Matrikelnummer vermerkt werden.
Als Hilfsmittel zugelassen ist: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mindestens in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vom 10. August 2021 (BGBl. S. 3504), wie z.B. abgedruckt in „Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht", mindestens 44. Auflage 2022, Beck-Texte im dtv mit Kenntlichmachung der ab dem 28. Mai 2022 geltenden Gesetzesregelungen. Auch ein Gesetzesausdruck ist zulässig.
Der Gebrauch von Hilfsmitteln mit einem abweichenden Stand ist unzulässig. Er wird aber bei Gesetzessammlungen nicht beanstandet, erfolgt dann jedoch auf eigenes Risiko; Grundlage der Prüfung ist grundsätzlich der Stand der zugelassenen Hilfsmittel.