Über das CDIR
Das Chinesisch-Deutsche Institut für Rechtswissenschaften (中德法学院) an der Chinesischen Universität für Politik- und Rechtswissenschaft (Chinese University of Political Science and Law, CUPL) in Peking (中国政法大学) ist ein gemeinsames Projekt der CUPL und sieben deutschen Kooperationsuniversitäten: die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (unter Beteiligung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht), die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Universität Hamburg, die Universität zu Köln sowie seit 2014 die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Humboldt-Universität zu Berlin.
Das Direktorium des Instituts setzt sich aus einer/-m deutschen und einem chinesischen DirektorIn zusammen sowie einer/-m chinesischen und einem deutschen stellvertretenden DirektorIn. Der/die deutsche DirektorIn ist ProfessorIn einer der deutschen Kooperationsuniversitäten, der/die deutsche stellvertretende DirektorIn ist in Peking tätig und wird von den Kooperationsuniversitäten ernannt. Direktor des CDIR auf deutscher Seite war Frau Prof. Dr. Yuanshi Bu bis 31. März 2023, ab 1. April 2023 ist es Herr Prof. Dr. Hinrich Julius, Direktor auf chinesischer Seite ist Prof. Dr. Xie Libin.
Das Institut bietet ein LL.M.-Programm mit dem Abschluss "Master in Rechtsvergleichung" und ein Doktorandenprogramm im Bereich der Rechtsvergleichung an.
Ziele des Instituts sind die Verbreitung fundierter Kenntnisse des deutschen und europäischen Rechts in China, die Ausbildung von chinesischen und deutschen qualifizierten juristischen Nachwuchskräften, die rechtswissenschaftliche Forschung sowie die Unterstützung der Entwicklung des chinesischen Rechtssystems durch bilaterale rechtliche Zusammenarbeit und die Verankerung und Festigung deutscher Rechtstradition in China. Das Institut trägt auch dazu bei, deutsche JuristInnen mit dem chinesischen Recht vertraut zu machen. Von dieser Verzahnung profitieren beide Rechtsräume mittel- und langfristig in wissenschaftlicher wie auch in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht.
Die meisten Professoren und Dozenten des CDIR haben bereits im Ausland, insbesondere in Deutschland, studiert und/oder gearbeitet oder waren als Gastprofessor an einer Universität im Ausland tätig. Fast alle von ihnen sprechen Deutsch und haben enge Verbindungen zu Deutschland. Zudem lehrt der deutsche stellvertretende Direktor, Herr Balduin Benesch, am Institut. Die Lehre wird durch Gastdozenten der deutschen Kooperationsuniversitäten vervollständigt. Forschung und Lehre der Mitarbeiter des Instituts beinhalten unter anderem Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Menschenrechte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivil- und Handelsrecht, Recht des Geistigen Eigentums, Umweltrecht, Prozessrecht sowie Europäisches und Internationales Recht.
Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) fördert das Institut in finanzieller Hinsicht mit jährlich 20 Teilstipendien für chinesische Studierende, jährlich 12 Teilstipendien für deutsche Austauschstudierende der Kooperationsuniversitäten, der Ausstattung einer umfangreichen Bibliothek für rechtswissenschaftliche Literatur, Finanzierung und Bereitstellung von Mitteln zur deutschsprachlichen Förderung der Studierenden sowie Ermöglichung des wissenschaftlichen Austauschs durch Erstattung der Reisekosten der Gastdozierenden.