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Vorlesung Arbeitsrecht I SoSe 2019

Termin: Mo, 17 Uhr c.t.

Ort:       HS 1010, KG I

Beginn: Mo, 29. April 2019

 

Zielgruppe:

Bei der Vorlesung handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung nach der Justizausbildungs- und Prüfungsordnung. Sie ist nach dem Studienplan für das 4. Semester vorgesehen. Zugleich richtet sie sich an Studierende des SPB 5 (Arbeit und soziale Sicherung). Erforderlich sind Vorkenntnisse im Allgemeinen Teil und im Allgemeinen Schuldrecht des BGB.

Das Arbeitsrecht ist sowohl für die Examensklausuren im Zivilrecht als auch für die mündliche Prüfung im Zivilrecht relevant.

 

Inhalt:

Grundlagen, Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, Begründung des Arbeitsverhältnisses, Inhalt des Arbeitsverhältnisses, Störungen, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Änderungskündigung, Atypische Arbeitsverhältnisse, der Schutz vor Diskriminierungen im Individualarbeitsrecht, Geschichte des Arbeitsrechts im Überblick.

 

Allgemeine Hinweise:

  • Erasmusstudierende können eine Prüfung nur bei regelmäßiger Teilnahme (höchstens zweimaliges Fehlen) an der Vorlesung ablegen; es wird eine Anwesenheitskontrolle durchgeführt. Für die Teilnahme an der Vorlesung werden hinreichende Deutschkenntnisse vorausgesetzt.