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Fachbereichstopf

Der Fachbereichstopf wird durch die Finanzstelle des Studierendesrates verwaltet. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils zum 1.4. eines Jahres; zu diesem Zeitpunkt wird der Topf um 2€ mal der Anzahl der an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät immatrikulierten Studierenden aufgestockt. Jede/r immatrikulierte Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann hier Anträge stellen. Zur Zeit existiert keine Vergabeordnung. Zu beachten sind die Regelungen in der Geschäftsordnung des Fachbereichs über den Umgang mit Finanzanträgen (vgl. v.a. § 5a GO FB Jura).

Die Anträge an den Fachbereichstopf müssen in einer Fachbereichssitzung vorgestellt werden. Nach eventuellen Rückfragen wird dann in der Fachbereichssitzung über den Antrag abgestimmt werden. Dabei gelten die in der Geschäftsordnung des Fachbereichs Jura festgelegten Grundsätze.