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Vortrag von Prof. Dr. KWON Youngjoon (Seoul National University), 21.01.2010

 

Vortrag von Prof. Dr. KWON Youngjoon (Seoul National University), zum Thema „Interacting with Germany: A view from the Korean Private Law Scholar

 

(Donnerstag, 21.Januar 2010, 18:00 s.t., KG III HS 3042)

 

Zur Behandlung aktueller Fragen der Rechtsentwicklung in Korea wurde von Frau Prof. Bu der „Arbeitskreis zum koreanischen Recht“ ins Leben gerufen.

Zum Auftakt des Arbeitskreises hielt Prof. Kwon einen Vortrag zum Thema: „Interacting with Germany: A view from the Korean Private Law Scholar“.

Nach einer kurzen Begrüßung und Vorstellung des Arbeitskreises durch Prof. Bu stellte Prof. Kwon im ersten Teil seines Vortrags die Entwicklung des koreanischen Rechts und dessen Systematik vor.

Das koreanische Rechtssystem lässt sich bis ins Jahr 2.333 v.Chr. zurückverfolgen, das mit der Gründung des Königreichs Kojoseon seinen Anfang fand. Im Laufe der Zeit durchlief es viele Reformen und mündete in einer geschriebenen Verfassung, die im Jahre 1984 in Kraft gesetzt wurde und die moderne Zeit einleitete. Mit der Besetzung und Kolonialisierung Koreas durch Japan (1910-1945) wurde die selbständige Entwicklung des koreanischen Rechts abrupt unterbrochen. Erst nach der Befreiung konnte erneut eine Verfassung für die neugegründete Republik Korea in Kraft treten.

Danach ging Prof. Kwon auf die juristische Ausbildung in Korea ein. Für die Berufe als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt musste bis vor kurzem das „National Judicial Examination“ erfolgreich abgelegt werden. Die Durchfallquote lag in den Jahren 1993-2006 bei etwa 95 – 98%. Nach einer Reform der Juristenausbildung wurden nun Law Schools nach dem US-amerikanischen Modell eingeführt. Da die ersten Absolventen erst noch abzuwarten sind, gibt es noch keine Zahlen und Statistiken über die Durchfallquote. 

Im zweiten Teil seines Vortrags gewährte uns Prof. Kwon einen Einblick in das koreanische Zivilrecht. Das „Korean Civil Code“ trat am 01.01.1960 in Kraft. Dabei wurde es weitgehend vom deutschen Recht beeinflusst. Als Beispiel nannte er die Eintragungspflicht bei Grundstückskäufen, die in Korea vor 1960 nicht existierte. In jüngster Zeit erfährt das koreanische BGB eine große Reform, die 2009 begann und bis voraussichtlich 2014 dauern wird. Auch bei dieser Reform wird wohl das deutsche Zivilrecht eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere werden die Bemühungen der Rechtsangleichung auf europäischer Eben mit großem Interesse verfolgt.

Nach diesem Überblick über das koreanische Recht beantwortete Prof. Kwon alle Fragen aus dem Publikum. Dabei konnte er den Zuhörern aufgrund seiner langjährigen Arbeit als Richter am Obersten Gerichtshof auch die Sichtweise eines Praktikers darlegen. Im Anschluss daran wurde die Diskussion in der Mehlwaage fortgesetzt.