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Über das CDIR

Das Chinesisch-Deutsche Institut für Rechtswissenschaften (中德法学院) an der Chinesischen Universität für Politik- und Rechtswissenschaft (Chinese University of Political Science and Law, CUPL) in Peking (中国政法大学) ist ein gemeinsames Projekt der CUPL und sieben deutschen Kooperationsuniversitäten: die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (unter Beteiligung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht), die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Universität Hamburg, die Universität zu Köln sowie seit 2014 die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Humboldt-Universität zu Berlin.

Das Direktorium des Instituts setzt sich aus einer/-m deutschen und einem chinesischen DirektorIn zusammen sowie einer/-m chinesischen und einem deutschen stellvertretenden DirektorIn. Der/die deutsche DirektorIn ist ProfessorIn einer der deutschen Kooperationsuniversitäten, der/die deutsche stellvertretende DirektorIn ist in Peking tätig und wird von den Kooperationsuniversitäten ernannt. Direktorin des CDIR auf deutscher Seite ist Frau Prof. Dr. Yuanshi Bu, auf chinesischer Seite Herr Prof. Dr. Xie Libin; chinesische Vize-Direktorin ist Frau Prof. Dr. Zhao Hong, deutscher Vize-Direktor ist der seit dem 01.09.2017 in Peking arbeitende Herr Dr. Clemens Richter.

Das Institut bietet ein LL.M.-Programm mit dem Abschluss "Master in Rechtsvergleichung" und ein Doktorandenprogramm im Bereich der Rechtsvergleichung an.

Ziele des Instituts sind die Verbreitung fundierter Kenntnisse des deutschen und europäischen Rechts in China, die Ausbildung von chinesischen und deutschen qualifizierten juristischen Nachwuchs-kräften, die rechtswissenschaftliche Forschung sowie die Unterstützung der Entwicklung des chinesischen Rechtssystems durch bilaterale rechtliche Zusammenarbeit und die Verankerung und Festigung deutscher Rechtstradition in China. Das Institut trägt auch dazu bei, deutsche JuristInnen mit dem chinesischen Recht vertraut zu machen. Von dieser Verzahnung profitieren beide Rechtsräume mittel- und langfristig in wissenschaftlicher wie auch in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht.

Die meisten ProfessorInnen und DozentInnen des CDIR haben bereits im Ausland, insbesondere in Deutschland, studiert und/oder gearbeitet oder waren als GastprofessorIn an einer Universität im Ausland tätig. Fast alle von ihnen sprechen Deutsch und haben enge Verbindungen zu Deutschland. Zudem lehrt der deutsche stellvertretende Direktor, Herr Dr. Clemens Richter, am Institut. Die Lehre wird durch GastdozentInnen der deutschen Kooperationsuniversitäten vervollständigt. Forschung und Lehre der MitarbeiterInnen des Instituts beinhalten unter anderem Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Menschenrechte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivil- und Handelsrecht, Recht des Geistigen Eigentums, Umweltrecht, Prozessrecht sowie Europäisches und Internationales Recht.

Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) fördert das Institut in finanzieller Hinsicht mit jährlich 20 Teilstipendien für chinesische Studierende, jährlich 12 Teilstipendien für deutsche Austauschstudierende der Kooperationsuniversitäten, der Ausstattung einer umfangreichen Bibliothek für rechtswissenschaftliche Literatur, Finanzierung und Bereitstellung von Mitteln zur deutschsprachlichen Förderung der Studierenden sowie Ermöglichung des wissenschaftlichen Austauschs durch Erstattung der Reisekosten der Gastdozierenden.