Fristverlängerung: Doppelmaster Deutsch-Französisches Recht
Ausschreibung/Fristverlängerung
Doppelmaster Deutsch-Französisches Recht
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. bietet in Kooperation mit der Faculté de droit de sciences politiques et de gestion der Université de Strasbourg ab dem Studienjahr 2018/19 einen Studiengang Master of Laws Deutsch-Französisches Recht an, in dessen Rahmen ein Master 2 erworben werden kann.
Informationen über Inhalt und Ablauf des Masterprogramms finden Sie hier.
Interessierte Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br., die bereits einen Hochschulabschluss haben oder den schriftlichen Teil des Examens absolviert haben, werden ausrücklich aufgefordert, sich mit den folgenden Unterlagen bis zum 15. Juni 2018 zu bewerben:
- einen Antrag auf Zulassung zum Studiengang Master of Laws
- eine amtlich beglaubigte Kopie des ersten Hochschulabschlusses
- eine Übersicht aller Studien- und Prüfungsleistungen
- eine beglaubigte Kopie der Nachweise über Französischkenntnisse
- einen tabellarischen Lebenslauf ein Motivationsschreiben (höchstens 3 DIN-A4-Seiten mit Eigenhändigkeitserklärung)
Die Unterlagen sind an das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Albert-Ludwigs-Universität, Platz der Alten Synagoge, 79098 Freiburg und in einem pdf-Dokument an dt-frz-Recht[at]jura.uni-freiburg.de zu senden.