Staatsprüfung
Für die (Meldung zur) Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung ist das Landesjustizprüfungsamt (in Stuttgart) zuständig. Die Staatsprüfung findet zweimal im Jahr (beginnend mit dem schrftlichen Teil im Frühjahr und im Hebst) statt.
Die Anmeldung muss zunächst online vorgenommen werden. Diese ist aber für sich genommen nicht ausreichend! Denn es ist ein schriftlicher Antrag beim LJPA einzureichen. Das bedeutet, dass der Online-Antrag auszudrucken und zu unterzeichnen ist und anschließend mit allen weiteren Unterlagen nach Stuttgart per Post zu übermitteln ist.
Informationen zur Anmeldung finden Sie hier:
www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Pruefungsamt/Staatspruefung+in+der+Ersten+juristischen+Pruefung
Für die Meldung zur Staatsprüfung benötigen Sie u.a.
- das Universitätsprüfungszeugnis (das Sie im Idealfall schon beim Prüfungsamt der Fakultät in der Erbprinzenstraße abgeholt haben), sofern die Universitätsprüfung bereits bestanden ist;
- eine beglaubigte Studienverlaufsbescheinigung (welche Sie selbst über das Campus-Management herunterladen und ausdrucken müssen. Anschließend legen Sie diese der Studienberatung der Fakultät in der Bertoldstraße vor);
- eine spezielle rechtsverbindliche Leistungsübersicht (welche Sie bei der Studienberatung der Fakultät in der Bertoldstraße erhalten).
Über alle weiteren erforderlichen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen, handschriftlich erstellter Lebenslauf, beglaubigte Abschrift des Abiturzeugnisses etc.) verfügen Sie bereits bzw. müssen diese anfertigen.