Organisatorisches
Beschränkte Teilnehmer:innen-Anzahl
Um eine konzentrierte Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten, sind die Teilnahmeplätze für die Durchführung in der Jugendherberge begrenzt. Aufgrund der regelmäßig hohen Anmeldezahlen wird i.d.R. per Losentscheid ausgewählt, wer mit auf die Jugendherberge darf. Für diejenigen, die trotz Interesse und Anmeldung zum eigentlich Intensivwochenende in der Jugendherberge keinen Platz bekommen, gibt es die Möglichkeit, an einem "Ersatztermin" im Hörsaal teilzunehmen.
Zugelassen werden nur Examenskandidat:innen, die nachweislich zum jeweils nächsten Examenstermin angemeldet sind. Eine mehrmalige Teilnahme ist nicht möglich. Die Teilnahme ist nur für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg möglich.
Finanzielles
Die Veranstaltung wird aus den SVB-Mitteln des Fachbereichs gefördert. Die verbleibenden Kosten sind durch die Teilnehmer:innen zu tragen. Diese betragen für das gesamte Wochenende 50,- € (für Unterkunft und Verpflegung).
An- & Abreise
Die Anreise zum Veranstaltungsort hat individuell und eigenverantwortlich zu erfolgen. Die Koordination von Fahrgemeinschaften ist über die Forumsfunktion auf ILIAS möglich.
Unterbringung in der Jugendherberge
Die Unterbringung in der Jugendherberge erfolgt in Mehrbettzimmern (Zwei- bis Achtbettzimmer). Bettzeug (Decke, Bezüge, etc.) sind vorhanden. Die sanitären Anlagen befinden sich auf den Zimmern. Handtücher, Duschseife, etc. werden nicht gestellt.
Materialien
Für die Veranstaltung sollten die Gesetzessammlung „Habersack“ sowie Schreibzeug mitgebracht werden. Skript, Fälle und Falllösungen werden zugänglich gemacht. Ein vollständiges „Mitschreiben“ ist nicht erforderlich.
Überschneidung mit dem "Examensklausurenkurs"
Die Veranstaltung kann sich sich mit dem sog. „Examensklausurenkurs“ am Samstag überschneiden. Während der Schuldrechtshütte kann die Samstagsklausur nicht verfasst werden. Teilnehmer:innen der Schuldrechtshütte dürfen die Klausurbearbeitung deshalb am folgenden Montag oder Dienstag (je nach Ankündigung) nachträglich einreichen.